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Experten-Antwort

Reha und und wie weiter

von Filmtante07.04.2021 | 12:58
252 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe folgende Frage Ich sollte zur Beurteilung einer LTA Maßnahme zuvor eine Reha absolvieren, danach soll entschieden werden. Die Reha ist nun seit vier Wochen beendet und ich wurde LEISTUNGUNFÄHIG unter 3 Stunden entlassen. Was passiert als nächstes bzw. was muss ich tun? Abwarten bis der Bescheid über die LTA kommt? Oder muss ich das selbst der DRV mitteilen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Filmtante,

die Rehabilitationsklinik sollte den Entlassbericht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Maßnahme bei der Rentenversicherung vorlegen.

Die Rentenversicherung prüft dann anhand dieses Entlassberichts, wie es weitergeht und ist nicht an die Feststellung der Rehabilitationsklinik gebunden. Die Einschätzung der Klinik zu einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden (egal ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im letzten Beruf) wird also nicht zwingend übernommen. Ein Leistungsvermögens von unter 3 Stunden im letzten Beruf führt auch nicht automatisch zur Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern spricht (wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ein (Rest-)Leistungsvermögen vorhanden ist) eher für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ein unter 6-stündiges Leistungsvermögen führt ggf. dann zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn diese Leistungsminderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wird.

Sind weitere Ermittlungen zur Beurteilung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im letzten Beruf wie zum Beispiel weitere Arztgutachten oder die Einholung weiterer Befundberichte erforderlich, so leitet die Rentenversicherung diese Ermittlungen von Amts wegen ein.

Ergibt sich weiterer Handlungsbedarf (zum Beispiel eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine stufenweise Wiedereingliederung bei einem noch bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder die Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), so kommt die Rentenversicherung auf Sie zu.

Die Prüfung des weiteren Vorgehens nach Eingang des Entlassberichtes bei der Rentenversicherung wie oben beschrieben nimmt dann auch nochmal einige Zeit in Anspruch.

Da eine Einschätzung Ihres konkreten Falles im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist, wurde oben nur der allgemein übliche Ablauf geschildert, der ggf. im Einzelfall abweichen kann.

Sollten Sie einige Wochen nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation noch nichts von der Rentenversicherung zum weiteren Fortgang gehört haben, können Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung nachfragen. Allerdings kann die oben beschrieben Prüfung auch ergeben haben, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht. In diesem Fall würde die Rentenversicherung sich nicht bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Filmtante,

über unsere oben getroffenen Aussagen hinaus stimmen wir "Rente" zu.

Aussagen zu den von Ihnen aufgeworfenen weiteren Fragen sind in diesem Forum so leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Filmtante,

im Schreiben der Rentenversicherung ist in der Regel auch ein Ansprechpartner benannt.

Rufen Sie am besten dort an. Da dort alle Informationen zusammenlaufen, kann man Ihnen dort auch am besten individuelle Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 07.04.2021 | 13:24
Wenn die DRV Kostenträger für med. Reha und LTA ist, fließt das Ergebnis (Leistungsbeurteilung) aus der Reha in die Entscheidung über LTA ein. So gesehen werden Sie weitere Nachricht bekommen. Wenn Sie leistungsunfähig sein sollten (was immer das auch bedeuten mag) sind Sie womöglich gar nicht in der Lage dazu irgendwelche LTA Maßnahmen zu absolvieren. Aber das ist letztlich Aufgabe der ärztlichen Dienste das zu beurteilen. Was soll man im Forum dazu sagen, wir kennen weder die Einschränkungen noch Ihre künftigen beruflichen Pläne, die Sie mit Hilfe der LTA erreichen wollen. Abwarten und Tee trinken, mehr bleibt da kaum übrig.
Filmtanteam 08.04.2021 | 13:16
Sehr geehrte Experten, ich wurde leistungsunfähig unter 3 Stunden für die letzte berufliche Tägigkeit als auch für den allg. Arbeitsmarkt befunden. Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Antrag auf LTA in einen Rentenantrag umgedeutet wird und ab wann würde die Rente dann beginnen, bzw. die Zahlung dann beginnen ? Ich glaube kaum, dass ich mit dieser Beurteilung noch eine LTA bekomme (bin 55 Jahre alt). Ohne LTA komme ich aber auch nicht auf den Arbeitsmarkt zurück. Daher hatte ich diese im Mai 2020 beantragt.
Schadeam 08.04.2021 | 13:46
Wenn Sie nicht glauben dass Ihnen eine LTA weiterhilft brauchen Sie nicht darauf warten dass "irgendwann etwas automatisch passiert". Sie können doch umgehend die EM Rente beantragen, im Antrag kundtun dass Sie keine LTA wollen und in Ruhe das ergebnis abwarten. Spekulationen im Forum helfen nicht weiter.
Renteam 08.04.2021 | 13:49
Wenn der ärztliche Dienst der DRV der Einschätzung der Klinik folgt, wird der LTA-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten sein. Die DRV wird Sie ggf. entsprechend informieren. Über den Rentenbeginn u.ä. kann Ihnen hier niemand konkrete Auskunft geben, weil keiner die konkreten Daten kennt. Haben Sie einfach etwas Geduld.
Filmtanteam 10.04.2021 | 18:58
Heute kam ein Brief von der DRV, dass man meinen Antrag auf Rente erhalten hat. Da ich keinen Antrag auf Rente gestellt habe sondern auf LTA gehe ich mal davon aus, dass das nun die Umdeutung ist. Gehe ich da recht in meiner Annahme? Das ging dann aber sehr schnell, 4 Wochen nach Ende der Reha
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