Hallo Filmtante,
die Rehabilitationsklinik sollte den Entlassbericht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Maßnahme bei der Rentenversicherung vorlegen.
Die Rentenversicherung prüft dann anhand dieses Entlassberichts, wie es weitergeht und ist nicht an die Feststellung der Rehabilitationsklinik gebunden. Die Einschätzung der Klinik zu einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden (egal ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im letzten Beruf) wird also nicht zwingend übernommen. Ein Leistungsvermögens von unter 3 Stunden im letzten Beruf führt auch nicht automatisch zur Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern spricht (wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ein (Rest-)Leistungsvermögen vorhanden ist) eher für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ein unter 6-stündiges Leistungsvermögen führt ggf. dann zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn diese Leistungsminderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wird.
Sind weitere Ermittlungen zur Beurteilung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im letzten Beruf wie zum Beispiel weitere Arztgutachten oder die Einholung weiterer Befundberichte erforderlich, so leitet die Rentenversicherung diese Ermittlungen von Amts wegen ein.
Ergibt sich weiterer Handlungsbedarf (zum Beispiel eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine stufenweise Wiedereingliederung bei einem noch bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder die Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), so kommt die Rentenversicherung auf Sie zu.
Die Prüfung des weiteren Vorgehens nach Eingang des Entlassberichtes bei der Rentenversicherung wie oben beschrieben nimmt dann auch nochmal einige Zeit in Anspruch.
Da eine Einschätzung Ihres konkreten Falles im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist, wurde oben nur der allgemein übliche Ablauf geschildert, der ggf. im Einzelfall abweichen kann.
Sollten Sie einige Wochen nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation noch nichts von der Rentenversicherung zum weiteren Fortgang gehört haben, können Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung nachfragen. Allerdings kann die oben beschrieben Prüfung auch ergeben haben, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht. In diesem Fall würde die Rentenversicherung sich nicht bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung