Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Markus,
bitte wenden Sie sich nochmals an die Rehabilitationsklinik und teilen dort Ihre Urlaubsabsicht mit. Sicherlich wird man zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
Die Aussage von "tussi" ist, was die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides angeht, nicht ganz korrekt. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Gültigkeitsdauern von Bewilligungsbescheiden für eine Rehabilitationsleistung. Jeder Rentenversicherungsträger legt diese selbständig fest. Gleichzeitig können die Gültigkeitsdauern bei einem Rentenversicherungsträger aufgrund der Indikation (Erkrankung) auch unterschiedlich sein. Insoweit schauen Sie sich Ihren Bewilligungsbescheid genau an.
Der Hinweis auf die Krankenkasse von "Schorsch" ist durchaus berechtigt. Sollten Sie im Krankengeldbezug sein und Ihre Krankenkasse hat Sie nach § 51 SGB V zur Reha-Antragstellung aufgefordert, haben Sie nur ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Hier könnte eine Beginnverschiebung dazu führen, dass Ihre Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt. Insofern sollten Sie in diesem Fall wirklich vorab mit Ihrer Krankenkasse sprechen, um Irritationen zu vermeiden.
Für Ihre Rehabilitationsleistung und damit für Ihre weitere Gesundheit wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte
Sie können ihren Urlaub auch 2 armen Asylanten schenken, wo sie es doch hier so gut haben und sogar Reha machen können und bezahlt bekommen.warum haben sie der klinik nicht gleich mitgeteilt dass sie v..... bis..... april 16 im urlaub sind?Die Frage ist berechtigt. Sie sollten schnellstmöglich dort anrufen und um einen Termin außerhalb Ihres geplanten Urlaubs bitten. Falls Sie Krankengeld beziehen, könnte Ihre Krankenkasse allerdings auf einen unverzüglichen Reha-Antritt bestehen. Daher wäre es ratsam, auch Ihre Krankenkasse zu informieren. MfG
Sie können auch ihren Urlaub verzichten und diesen armen Asylanten zukommen lassen, wo sie doch in den Genuß einer kostenfreier Reha kommen. Wäre doch was?warum haben sie der klinik nicht gleich mitgeteilt dass sie v..... bis..... april 16 im urlaub sind?Die Frage ist berechtigt. Sie sollten schnellstmöglich dort anrufen und um einen Termin außerhalb Ihres geplanten Urlaubs bitten. Falls Sie Krankengeld beziehen, könnte Ihre Krankenkasse allerdings auf einen unverzüglichen Reha-Antritt bestehen. Daher wäre es ratsam, auch Ihre Krankenkasse zu informieren. MfG
Wer solchen Blödsinn schreibt und dafür auch noch die Namen anderer User missbraucht, ist asozial und dumm!Die Frage ist berechtigt. Sie sollten schnellstmöglich dort anrufen und um einen Termin außerhalb Ihres geplanten Urlaubs bitten. Falls Sie Krankengeld beziehen, könnte Ihre Krankenkasse allerdings auf einen unverzüglichen Reha-Antritt bestehen. Daher wäre es ratsam, auch Ihre Krankenkasse zu informieren. MfGSie können auch ihren Urlaub verzichten und diesen armen Asylanten zukommen lassen, wo sie doch in den Genuß einer kostenfreier Reha kommen. Wäre doch was?
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