Hallo "Chrisi",
es gibt grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen, wenn die Verlängerungen einer Rehabilitation aus persönlichen Gründen abgelehnt wird. Dennoch sollten dieser Schritt mit den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung sorgfältig abgewogen werden, zumal das Rehabilitationsziel in Ihrem Fall offenbar noch nicht erreicht ist.
Liegen triftige Gründe vor, ergeben sich in der Regel keine negativen Auswirkungen auf ein etwaiges Folgeverfahren.
Werden dagegen bewilligte Maßnahmen wiederholt nicht angetreten oder abgebrochen, wäre im Einzelfall jedoch kritisch zu prüfen, ob tatsächlich eine ausreichende Motivation des Rehabilitanden zur Mitwirkung an der Leistung vorliegt. In diesen Fällen kann eine beantragte Leistung durchaus mangels positiver Erfolgsprognose abgelehnt werden.