Hallo Andre,
bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen Sie sich nicht verrückt machen. In solchen Foren kann man ganz leicht den Eindruck gewinnen, die Sozialleistungsträger (dazu gehört auch die Agentur für Arbeit) haben nichts besseres zu tun, als den Versicherten den Erhalt der Leistungen (insbesondere Geldleistungen) streitig zu machen. Ich denke, dem ist nicht so.
"Oh" hat insoweit Recht, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, ohne Angabe von Gründen Ihrer abgegebenen Einwilligungserklärung zur Übersendung des Entlassungsberichts an die Agentur für Arbeit zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich gegenüber der Agentur für Arbeit erfolgen. Bevor Sie dies in Angriff nehmen, empfehle ich Ihnen jedoch, sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter dort in Verbindung zu setzen und sich genau erklären zu lassen, wofür der Entlassungsbericht dort benötigt wird und welche Auswirkungen das auf Ihre Leistungssituation haben könnte. Bei den Sozialleistungsträgern sitzen auch Menschen, die durchaus nicht lebensfern sind und Ihre Nöte und Sorgen nachvollziehen können beziehungsweise können sollten.
Die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit obliegt dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Wenn die Agentur für Arbeit Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit hat, werden Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger auffordern eine Stellungnahme zu Ihrer Erwerbsfähigkeit abzugeben. Insofern wird auch da nicht einfach so das Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit eingestellt.
Sie haben an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilgenommen. Das Sie die angebotene Verlängerung nicht in Anspruch genommen haben, dürfte für den weiteren Leistungsbezug nicht von Interesse sein. Machen Sie sich also nicht solche Sorgen und Gedanken. Gehen Sie lieber offen auf die Agentur für Arbeit zu und planen Sie dort gemeinsam Ihre weitere berufliche Zukunft. Miteinander - statt gegeneinander!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr weiteres Erwerbsleben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam