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Experten-Antwort

Reha Verlängerung abgelehnt ALG 1 Nahtlos Probleme ?

von Andre11.09.2019 | 11:11
2858 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo befand mich 4 Wochen in der Reha. Nach der 2 Woche fragte mich der Arzt, ob ich Interesse an einer Woche Verlängerung hätte und ich meinte eigentlich nicht direkt. 3 Woche nächstes Gespräch meinte der Arzt , naja ich würde sie gern verlängern aber das bringt nichts , von meiner Seite und aus Arzt seiner sicht . Abschlussgespräch ,ja Herr... Ich hätte schon gerne noch 2 Wochen länger mit ihnen gearbeitet? Jede Woche ändert er selbst seine Meinung... Ich Fragte daraufhin ob es Probleme macht beim Arbeitsamt wegen Nahtlos und er meinte nur, NEIN sie haben ihre Reguläre Zeit von 4 Wochen abgeschlossen , die Verlängerung beruht auf Freiwilligkeit und hat keine negativen Auswirkungen auf das ALG . Habe nun Angst das im Bericht steht z.b Wollten Herr ... Verlängern aber er erklärte sich nicht bereit ... Und ich dadurch kein ALG mehr bekommen ? Muss ich mir sorgen machen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andre,

bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen Sie sich nicht verrückt machen. In solchen Foren kann man ganz leicht den Eindruck gewinnen, die Sozialleistungsträger (dazu gehört auch die Agentur für Arbeit) haben nichts besseres zu tun, als den Versicherten den Erhalt der Leistungen (insbesondere Geldleistungen) streitig zu machen. Ich denke, dem ist nicht so.

"Oh" hat insoweit Recht, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, ohne Angabe von Gründen Ihrer abgegebenen Einwilligungserklärung zur Übersendung des Entlassungsberichts an die Agentur für Arbeit zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich gegenüber der Agentur für Arbeit erfolgen. Bevor Sie dies in Angriff nehmen, empfehle ich Ihnen jedoch, sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter dort in Verbindung zu setzen und sich genau erklären zu lassen, wofür der Entlassungsbericht dort benötigt wird und welche Auswirkungen das auf Ihre Leistungssituation haben könnte. Bei den Sozialleistungsträgern sitzen auch Menschen, die durchaus nicht lebensfern sind und Ihre Nöte und Sorgen nachvollziehen können beziehungsweise können sollten.

Die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit obliegt dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Wenn die Agentur für Arbeit Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit hat, werden Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger auffordern eine Stellungnahme zu Ihrer Erwerbsfähigkeit abzugeben. Insofern wird auch da nicht einfach so das Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit eingestellt.

Sie haben an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilgenommen. Das Sie die angebotene Verlängerung nicht in Anspruch genommen haben, dürfte für den weiteren Leistungsbezug nicht von Interesse sein. Machen Sie sich also nicht solche Sorgen und Gedanken. Gehen Sie lieber offen auf die Agentur für Arbeit zu und planen Sie dort gemeinsam Ihre weitere berufliche Zukunft. Miteinander - statt gegeneinander!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr weiteres Erwerbsleben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

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22 Antworten

Oham 11.09.2019 | 11:38
Da keiner hier den generellen Bericht kennt und die abschliessende Beurteilung, ist alles nur Spekulation was danach passieren kann für den weiteren Ablauf bei der AfA. Ein Fakt ist aber, dass der Reha-Abschlussbericht niemanden bei der AfA etwas angeht. Es gibt keine Verpflichtung diesen dort vorzulegen.
Andream 11.09.2019 | 12:29
Zitat von Oh anzeigenausblenden
Vielen Dank für ihre Antwort. Der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hat den Bericht von der Reha angefordert um zu sehen wie es um meine Arbeitsfähigkeit steht,obwohl ich Arbeitsunfähig entlassen wurde. Naja ich verlasse mich jetzt einfach dan mal auf den Arzt der Klinik , vielleicht steht es ja erst gar nicht im Bericht drin . Laut weiteren Internet Recherchen , sollte nichts passieren da ich die reguläre Zeit eingehalten habe und die Verlängerung freiwillig ist , selbst wenn es im Bericht steht da ich eine Verlängerung abgelehnt hätte , würde dies keine Auswirkungen auf die Mitwirkungspflicht haben , na hoffen wir mal das stimmt so , den dan müsste ich ja ALG 2 beantragen und das wollte ich seeeeeehr ungern
Andream 11.09.2019 | 12:45
Der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hat den Bericht von der Reha angefordert um zu sehen wie es um meine Arbeitsfähigkeit steht,obwohl ich Arbeitsunfähig entlassen wurde.
Hat er denn zur Anforderung des Berichtes das schriftliche Einverständnis bekommen?
Ja genau musste ich um weiter Leistungen zu bekommen
???am 11.09.2019 | 12:38
Normalerweise sollte Ihr behandelnder Arzt auch ein Exemplar bekommen haben. Warum lassen Sie sich den nicht einfach mal zeigen? Dann wissen Sie was drinsteht und ob Ihre ganzen Überlegungen überhaupt nötig sind.
Andream 11.09.2019 | 12:47
Leider habe ich den Bericht immer noch nicht , auch nicht mein Hausarzt , es ist auch erst drei Wochen her seit ich aus der Klinik bin
Andream 11.09.2019 | 13:15
Ja genau musste ich um weiter Leistungen zu bekommen
Das ist totaler Quatsch, da hat sie jemand gehörig vera.....
Typisch AFA naja hoffe ich hab jetzt keine Nachteile bis auf das , sie jetzt alles über mich wissen ... Viele dank OH für ihre Antworten und das sie sich die Zeit nehmen zum antworten
Oham 11.09.2019 | 13:22
Zitat von Andre anzeigenausblenden
Das wäre jetzt abhängig davon was im Bericht steht, aber da Sie den nicht mal selber kennen, ist alles Spekulation. Im Großteil der Fälle ist es aber mit Nachteilen verbunden, darum sollte man das ja auch nicht unterschreiben. Im Zweifelsfall das Einverständnis mit sofortiger Wirkung widerrufen, um hier in keine Falle zu rennen.
Andream 11.09.2019 | 14:58
Zitat von Oh anzeigenausblenden
Typisch AFA naja hoffe ich hab jetzt keine Nachteile bis auf das , sie jetzt alles über mich wissen ... Viele dank OH für ihre Antworten und das sie sich die Zeit nehmen zum antworten
Das wäre jetzt abhängig davon was im Bericht steht, aber da Sie den nicht mal selber kennen, ist alles Spekulation. Im Großteil der Fälle ist es aber mit Nachteilen verbunden, darum sollte man das ja auch nicht unterschreiben. Im Zweifelsfall das Einverständnis mit sofortiger Wirkung widerrufen, um hier in keine Falle zu rennen.
Ich schau mal was ich machen kann welche Nachteile könnten so entstehen?
Andream 11.09.2019 | 15:08
Also mein Bericht geht nicht an die AFA sondern nur an den ärztlichen Dienst , weil sie müssen wissen in wie weit ich Erwerbsfähig bin und ob eine einen Antrag auf Erwerbsminderungrente gestellt werden muss
Oham 11.09.2019 | 15:28
Noch mal, der äD muss gar nichts wissen was Sie ihm erst mal schriftlich freigeben müssen. Wenn es eine gesetzliche Grundlage für etwas gibt, was der äD unbedingt aus der Reha wissen "muss", dann braucht er dafür keine Einverständniserklärung von Ihnen. Alles was Sie unterschreiben, damit jemand etwas bekommt, ist freiwillig! Der AfA geht es nur darum Sie so schnell wie möglich aus der Nahtlosigkeit zu bekommen. Ob das gut oder schlecht für Sie ist, dass sollten Sie dann für sich entscheiden.
Ei, Ei, Eiam 12.09.2019 | 08:35
Ein bisschen viele Konjunktive in den Zeilen und im Kern ganz weit weg von der vorherrschenden Realität.
Andream 12.09.2019 | 09:10
Naja wenn man das alles so liest bekommt man schon sehr Angst das die Leistungen eingestellt werden ... Laut Klinik sind die Berichte an alle zuständigen Leute Raus dazu gehören Hausarzt,Neurologe,Psychotherapeutin und leider auch der Ärztliche Dienst des Arbeitsamtes Habe Frau und Kind zuhause und wenn die Leistungen gestrichen werden , wüsste ich nicht woher ich am 1 Oktober Leistungen bekomme und auf der Straße wollte ich nicht landen ;( Mfg
Faules Eiam 12.09.2019 | 10:11
Ich denke.... ... können beziehungsweise können sollten.... .... dürfte für den weiteren....
Ein bisschen viele Konjunktive in den Zeilen und im Kern ganz weit weg von der vorherrschenden Realität.
Wenn es um Leistungen anderer Sozialträger geht, ist hier nur ein Konjunktiv möglich. Sie scheinen sich nicht bewusst zu sein, dass Sie sich hier in einem Rentenforum befinden, in dem keine festen Aussagen zur Leistungserbringung anderer Träger möglich sind. Daher sollten Sie mit Ihrer Kritik vorsichtiger umgehen!
Oham 12.09.2019 | 10:03
Zitat von Andre anzeigenausblenden
"Zuständige Leute" können nur alle die sein, welche Sie sozusagen freigegeben haben, bzw. der Übermittlung zugestimmt haben. Warum Sie das gemacht haben, werden Sie ja selber wissen. Das Wichtigste dürfte ja jetzt sein, dass Sie auch mal eine Kopie des Berichtes bekommen. Sonst ist das alles nur Spekulation und die AfA (äD) hat einen Vorsprung an Wissen über Ihren Zustand.
Oham 12.09.2019 | 10:12
Das in Gänze zu diskutieren würde hier zu weit führen. Nicht immer geht es gleich um das Einstellen von Leistungen. Aber es gibt genügend Fälle in denen die "Momentaufnahme" eines Reha-Entlassungsberichtes dazu geführt hat, dass die "Nahtlosigkeit" beendet wurde. Und der Betroffene plötzlich - trotz weiter vorhandener gesundheitlicher Probleme - der Vermittlung vollumfänglich zur Verfügung stehen musste. Eben genauso wie von der DRV schon Reha-Berichte - trotz eindeutigem Statement über die volle Erwerbsminderung - eben nicht zu einer vollem EM-Rente geführt haben. Und auch nicht gleich jeder möchte den Makel "EM-Rente" in seinen Unterlagen haben. So viele Möglichkeiten......
Andream 12.09.2019 | 11:10
Ich wollte nicht das hier diskutiert wird . Ich warte auf den Bericht laut Mitpatienten steht nix drin auch wenn die meisten aber auch verlängert haben, nur im kurzbericjt wie bei mir regulär entlassen am blablabla Im Notfall falls Leistungen gekürzt oder gestrichen werden , wende ich mich ans ALG 2 , Grundsicherung , Sozialhilfe etc . Ich will mich jetzt einfach mit den positiven Gedanken beschäftigen da es mir sonst einfach nur schlechter geht , solange ich am Ende irgendwo Hilfe bekomme , geht es mir VORERST gut . Ich bedanke mich an jeden für seine antworten
Faules Eiam 12.09.2019 | 10:23
Sie scheinen sich nicht bewusst zu sein, dass Sie sich hier in einem Rentenforum befinden, in dem keine festen Aussagen zur Leistungserbringung anderer Träger möglich sind.
Und Sie scheinen sich nicht bewusst zu sein das in diesem Forum nicht mal "feste Aussagen" zum Thema Rente möglich sind, wie Sie das Forum so schön beschreiben. Das steht so auch in den Nutzungsbedingungen.
Ach tatsächlich? Natürlich werden hier auch zu Rententhemen keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen, trotzdem sind die meisten Antworten hier dann aber zielführend. Rechtsgebiete anderer Sozialträger sind hier aber nur ein Randbereich und werden dementsprechend auch im Konjunktiv gehalten. Verständlich oder? So gibt es z.B. auch ein Krankenkassenforum. Warum wohl, wen auch hier entsprechende Antworten erfolgen könnten?
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