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Experten-Antwort

Reha Verlängerung - Mitwirkungspflicht ?

von Justus albrecht30.05.2019 | 10:50
510 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich befinde mich zur Zeit in einer psychiatrischen Reha. Mir wird empfohlen, dass ich einer Verlängerung zustimmen soll. Ich fühle mich hier allerdings nicht wohl und vermisse meine Familie schrecklich. Daher wäre meine Frage, ob ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme wenn ich eine Verlängerung ablehne?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst sind Sie als freier Mensch Herr Ihres Willens und werden von der DRV nicht zu etwas gezwungen was Sie nicht wollen.

So gesehen ist eine nicht angenommene Verlängerung zunächst kein Problem.

Ob es aus medizinischer Sicht sinnvoll ist die Reha nicht zu verlängern, kann im Forum nicht bewertet werden. Das müssen Sie wissen ob Sie gegen den Rat der Ärzte handeln wollen.

Ebenso nicht ob von der Reha andere Verfahren abhängen oder ob ein anderer Leistungsträger (z.B. die Krankenkasse) anschließend "Probleme macht".

Wenn eine Reha im Rahmen eines Rentenverfahrens durchgeführt wird, wären Konsequenzen nicht auszuschließen (nach dem Motto: "Patient hat nicht alles getan um gesund zu werden....")

Hier hängt vieles vom Einzelfall ab und Pauschalaussagen sind wenig hilfreich.

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