Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Reha verschieben?

von Paula04.08.2022 | 20:33
738 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, vorab zur Info: seit dem 21.01.2021 bin ich krankgeschrieben (Depressionen, Schlafstörungen, Hüft-Probleme), ALG 1 erhalte ich seit dem 26.03.2022 (wegen einer Vorerkrankung war das Krankengeld dann ausgelaufen). Nun hatte ich vor sieben Wochen meine zweite Hüft-OP und fühle mich körperlich noch nicht so gestärkt, dass ich die "verordnete" psychosomatische Reha in einem 350 km-entfernten Ort antreten kann. Außerdem bin ich seit dem Jahr 2021 in psychotherapeutischer Behandlung (Einzeltherapie), die mir sehr geholfen hat - zumal ich in gewohnter Umgebung bin. Ich würde die Reha daher gerne verschieben/absagen - ist das möglich? Außerdem möchte ich mich gerne dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen, da ich durch die noch andauernde Psychotherapie (Einzeltherapie) hier bei mir im Ort gut gestärkt fühle. Dann habe ich noch eine weitere Frage: mir liegen keinerlei Unterlagen (Gutachten/Berichte) vor, aus denen hervor geht, warum man mich in eine psychosomatische Reha schicken will. Kann ich diese anfordern? und wo? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten!!

5 Antworten

KSCam 04.08.2022 | 20:47
Wenn Sie den Reha Antrag aus eigenem Antrieb gestellt haben und denken eine Reha sei nicht nötig, können Sie die Reha absagen und sich ganz normal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen oder einen Job annehmen. Wenn Kasse oder Agentur Sie zur Reha aufgefordert haben müssen Sie sich von denen das OK geben lassen, sonst könnte man Ihnen wegen fehlender Mitwirkung die Geldleistung sperren. (Wäre aber auch kein Problem wenn Sie morgen zu arbeiten anfangen würden). Bei allem sollten Sie Ihre Ärzte um Rat fragen ob Ihr Plan aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.
-am 05.08.2022 | 06:14
Hallo Paula, Ihren Schilderungen nach zu urteilen, lag entweder eine Aufforderung zur Antragsstellung von Ihrer Krankenkasse oder von der Agentur für Arbeit vor. In beide Fällen müssen wir Ihnen eher davon abraten, die bewilligte Leistung eigenständig verschieben oder absagen zu wollen, ohne dies vorab mit Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit abzuklären. Sollten Sie ohne vorherige Zustimmung die Reha verschieben oder absagen, kann dies Auswirkungen auf Ihre Entgeltersatzleistungen haben. Diese können ausgesetzt oder gekürzt werden. Es besteht jedoch ggf. auch die Möglichkeit, eine wohnortnahe ganztägig ambulante Leistung in Anspruch zu nehmen. Auf Antrag kann eine Änderung der Rehabilitationseinrichtung und der Durchführungsart vorgenommen werden. Im Falle der Aufforderung zur Antragsstellung seitens Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit gilt jedoch auch hier: Bitte vorab abklären, ob Einverständnis besteht. Bezüglich Ihrer Arbeitsfähigkeit und einer Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Wir weisen darauf hin, dass über die Rehabilitationsmaßnahme ebenfalls im Anschluss Leistungen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ergriffen werden können. Entweder im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung, soweit noch ein Arbeitsverhältnis besteht, oder im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hinsichtlich der bewilligten Rehabilitationsindikation wird von Ihnen selbst ausgeführt, dass Sie sich in psychosomatischer Behandlung befinden. Entsprechende medizinische Unterlagen werden bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorhanden sein. Die Entscheidung über die Indikation der Rehabilitationsleistung wird nach Aktenlage getroffen. Ein gesondertes Gutachten wird in der Eingangsbearbeitung Ihres Antrags für eine Rehabilitationsleistung nicht erstellt. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Paulaam 05.08.2022 | 20:35
Viiielen Dank für die ausführliche Antwort!!
KSCam 06.08.2022 | 00:14
Wenn Kasse oder Agentur Sie zur Reha aufgefordert haben müssen Sie sich von denen das OK geben lassen, sonst könnte man Ihnen wegen fehlender Mitwirkung die Geldleistung sperren.
Konkrete Rechtsgrundlage? §?
Ich habe könnte geschrieben, fragen Sie Ihre Krankenkasse wegen der Konsequenzen...gute Nacht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026