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Experten-Antwort

Reha verschieben - ist das möglich?

von AKA30.05.2017 | 20:04
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5 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bzw. mein Vater hat folgendes Problem. Vor einem Jahr ist er auf Grund einer Teilbehinderung arbeitslos geworden und konnte innerhalb des letzten Jahren leider keinen Job finden, den er körperlich leisten kann. Daraufhin hat er versucht, eine Umschulung zu bekommen, die ihm allerdings abgelehnt wurde. Kurze Zeit später kam der Bescheid zur Reha, was ja an sich eine tolle Sache ist. Das eigentliche Problem ist nun, dass er aktuell in einer Zeitarbeitsfirma eingestellt wurde, ab Juni jedoch ein fester Job in Aussucht steht. Er wollte die Reha verschieben, da es im Augenblick einfach unpraktisch in riskant ist. Ist das möglich oder ist er zur Reha zum vorgegebenen Zeitpunkt verpflichtet? Telefonisch konnte er, soweit ich weiß, nichts klären. Ich befinde mich momentan im Ausland und kann mich nur online informieren. Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Verschiebung des Aufnahmetermins ist grundsätzlich möglich. Eine Ausnahme hiervon kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn ein anderer Leistungsträger Sozialleistungen zahlt oder medizinische Gründe dagegen sprechen. Der Bewilligungsbescheid an sich hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Wir können Ihrem Vater nur empfehlen, sich (nochmals) ggf. schriftlich an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

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4 Antworten

Anonymam 30.05.2017 | 21:29
Der Rehabescheid hat 6 Monate seine Gültigkeit. Sofern kein anderer Träger (Krankenkasse, etc.) ihn zu einem Reha-Antrag verpflichtet hat, kann er von diesem Recht gebrauch machen. Danach ist der Bescheid hinfällig. Er muss danach einen neuen Reha-Antrag stellen. Die Karten werden dann neu gemischt.
Anonymam 30.05.2017 | 22:31
Als Nachtrag muss ich ergänzen, dass er auf jeden Fall die Verschiebung schriftlich beantragen muss. Hintergrund ist, dass zwischen Erhalt des Bewilligungsbescheides und Antritt der Leistung liegt nur ein kurzer Zeitraum. Damit ist eine akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden. Grundsätzlich ist man daher verpflichtet, ohne fremdes Verschulden, zeitnah die Reha zu beantragen. In der Regel haben die Reha-Bescheide ab Zustellung eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. In diesem Zeitraum sollte die Reha-Maßnahme auch angetreteten werden. Falls diese Zeitspanne nicht ausreicht, setzen Sie sich bitte mit Ihrem RV-Träger in Verbindung und liegen ihm Ihre Gründe dar. Falls ärztliche Gründe nicht entgegenstehen, könnte im Einzellfall die Gültigkeitsdauer ggf. verlängert werden. Außerdem: Falls Ihr Vater die Stelle kriegt, heißt das noch lang nicht, dass sein Job sicher ist. Es ist das einfachste einen Mitarbeiter, der nur wenige Monate erst im Betriebs ist, problemlos zu kündigen.
Zeitarbeitam 31.05.2017 | 05:59
...einer Zeitarbeitsfirma eingestellt wurde, ab Juni jedoch ein fester Job in Aussucht steht.... Morgen ist Juni.
AKAam 31.05.2017 | 08:40
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde es dann an ihn weiterleiten. Die neue Stelle ist an Juli, habe mich vertippt.
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