Hallo, Lapplandfee,
wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als notwendig erachten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit diesen Antrag zu stellen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob alternativ zur Rente eine Reha-Maßnahme Sinn machen würde. Ob es zur Durchführung der genannten Reha kommt ist auch davon abhängig, ob die beantragte Leistung dazu führt, dass Sie wieder am Berufsleben teilnehmen können oder nicht. Wie =//= bereits erwähnt hat, steht bei der Prüfung Ihre Krankheit im Vordergrund sowie die Aussicht auf Erfolg einer noch durchzuführenden Reha-Maßnahme.