Hallo Sara,
da auch wir die von Ihnen geschilderte Situation nicht per Ferndiagnose beurteilen können, möchten wir Sie doch bitten, sich mit dem Klinikpersonal in Verbindung zu setzen, offen die von Ihnen geschilderten Probleme anzusprechen und abklären zu lassen, ob und wo ggfs. Abhilfe geschaffen werden kann. Ob man Ihnen bei einem Abbruch der Maßnahme von Seiten des Rentenversicherungsträgers eine Umweisung in eine andere Klinik bewilligen wird, kann an dieser Stelle nicht vorhergesagt werden.