Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha vor Rente (WfbM)

von Karl Meier08.02.2016 | 13:00
1339 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, soweit ich weiß darf man auch während der beruflichen Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Inwieweit dieser Aussicht auf Erfolg hat, unterliegt der Beurteilung der Prüfärzte Ihres RV-Trägers. Es gilt ja Reha vor Rente, ich habe schon eine medizinische gemacht. Der Punkt ist jetzt erfüllt. Jetzt mache ich eine berufliche Reha in einer Werkstatt für behinderte Menschen und in einer Werkstatt ist man Grundsätzlich mit Anspruch auf erwerbsminderungrente. Also habe ich Anspruch auf einer Erwerbsminderungsrente, da das Übergangsgeld zur Zeit nicht hoch ist, wegen wenig Lohn vor der medizinischen Reha.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Meier,

auch wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 08.02.2016 | 14:54
"Jetzt mache ich eine berufliche Reha in einer Werkstatt für behinderte Menschen und in einer Werkstatt ist man Grundsätzlich mit Anspruch auf erwerbsminderungrente." Ganz so ist das nicht. In eine WfbM wird man zwar nur aufgenommen, wenn man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr leistungsfähig, also voll erwerbsgemindert ist. Insoweit haben Sie schon Recht. Es gibt aber auch noch die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. 36 Beiträge in den letzten 5 Jahren), die Sie auch erfüllen müssen, um eine Rente zu bekommen. Um zu erfahren, wie es da ausschaut, sollten Sie sich an Ihre DRV, am besten eine Auskunft- und Beratungsstelle wenden. Auch Versicherungsämter helfen weiter, wenn Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf mitbringen. Wenn Sie unbedingt wollen, könne sie auch gleich einen Rentenantrag stellen. Normalerweise müsste die DRV Sie bei Ihrem Sachverhalt zur Rentenantragstellung auffordern. Das macht sie nur dann nicht, wenn absehbar ist, dass nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Von daher gehe ich davon aus, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Übrigens: Eine medizinische Reha gehört nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente.
Achillam 10.02.2016 | 14:56
Hier bleibt dann jedoch die Frage ob das Übergangsgeld auf die Rentenleistung angerechnet wird und es überhaupt einen großen finaziellen Unterschied macht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026