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Reha wenn krankgeschrieben

von Jessica28.12.2007 | 19:18
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seid 16.10.07 krankgeschrieben und erhalte nun Krankengeld von der Krankenkasse. Heute kam der Bescheid das meine ambulante Reha genehmigt ist. Jetzt habe ich hier tausende Unterlagen und weiß nicht was ich ausfüllen muss. Bekomme ich wenn ich krankgeschrieben bin Übergangsgeld oder weiterhin mein Krankengeld? Muss mein Arbeitgeber etwas wegen dem Übergangsgeld ausfüllen? Über Antworten würde ich mich freuen! Gruß Jessica

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jessica,

ich hoffe, Sie haben sich von den bisher gegebenen Antworten nicht zu sehr verunsichern lassen.

Wichtig ist erst einmal, wer Kostenträger der Ihnen bewilligten Rehamaßnahme ist (also, wer Ihnen die Reha bewilligt hat). Wenn Sie sich von den vielen Formblättern "überfahren" fühlen und Hilfe beim Ausfüllen wünschen, empfehle ich Ihnen sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Versicherungsträgers wenden, der die Rehamaßnahme bewilligt hat. Hier wird man Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein und auch Ihre weiteren Fragen zum Bezug von Übergangsgeld und zum weiteren Verfahrensablauf individuell und umfassend beantworten.

18 Antworten

Schadeam 28.12.2007 | 21:45
... na der Rechtsanwalt wird eine Freude haben, wenn er die "Tausend Formulare" ausfüllen soll, er wird Jessica auf jeden Fall für seine Bemühung als erstes Geld abknüpfen - und keine Lust haben, blöde Verwaltungsformulare auszufüllen. Bei einem popeligen Rehaantrag sollte ein Anwalt wirklich nicht nötig sein. Und wenn Jessica mit dem Formularzeug nicht klar kommt, soll sie sich bei der Stelle beraten lassen, die ihr diese Formulare zugesandt haben. Nicht alle Behörden verarschen ihre Kunden/ Versicherten
Wissenderam 28.12.2007 | 20:11
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die wird Ihnen sagen können, was sie an Geld bekommen. "Jetzt habe ich hier tausende Unterlagen und weiß nicht was ich ausfüllen muss." Hüten sollten Sie sich vor Unterschriften unter pauschale Schweigepflichtentbindungserklärungen, denn die Folgen können für Sie überaus nachteilig sein. Ich empfehle da immer sich von einem Rechtsanwalt oder Sozialverband beraten zu lassen, denn es ist Ihr Recht als Erste zu wissen, was ein Arzt über Sie erzählt und nicht als Letzte, wie es gerne seitens der Verwaltungen praktiziert wird, weil die dabei Vorteile haben, nicht Sie. Insofern sollten Sie sehr vorsichtig hinsichtlich der Unterschriftenleistung unter ausgefüllte Formblätter sein.
Jessicaam 28.12.2007 | 23:22
Danke für die Antworten. Kann mir denn jemand erklären ob ich jetzt Überbrückungsgeld bekomme (und was das ist??) oder ob ich während meiner AU weiterhin Krankengeld bekomme? Danke im Voraus
Wissenderam 29.12.2007 | 12:22
SGB VI § 20 Anspruch Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die 1. von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstigen Leistungen zur Teilhabe erhalten, 2. (weggefallen) 3. bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstige Leistungen zur Teilhabe unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der Leistungen a) Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben oder b) Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Mutterschaftsgeld bezogen haben und für die von dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II zuvor aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Das dürfte Ihre Frage wohl beantworten.
Wissenderam 29.12.2007 | 12:16
"Nicht alle Behörden verarschen ihre Kunden/ Versicherten" Eine reicht, und die heißt DRV. So ist z.B. die Belehrung bzgl. § 76 SGB X in den Formularen grob falsch. Die dient nur dazu die Zwangsversicherten übers Ohr zu hauen. "Bei einem popeligen Rehaantrag sollte ein Anwalt wirklich nicht nötig sein." Vorbeugen ist besser als Heilen. Als Mitglied eines Sozialverbandes kann man sich aber auch da helfen lassen, damit nix Nachteiliges passiert.
Gertrudam 29.12.2007 | 14:00
Lassen Sie sich von den Äußerungen des "Wissenden" bloß nicht verunsichern. Wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht tatsächlich verweigern sollten, schneiden Sie sich nur ins eigene Fleisch. Eventuell könnte man Ihnen mangelhafte Mitwirkung unterstellen und Leistungen jeglicher Art verweigern. Auf jeden Fall würde das aber zu unnötigen Verzögerungen führen. Und "verarschen" tut die Deutsche Rentenversicherung bestimmt niemanden, auch wenn das hier von ein, zwei Leuten immer wieder behauptet wird ! Alles Gute !
Sailoram 30.12.2007 | 12:26
Das wurde Zeit, das das mal gesagt wird Sie sollten wirklich diesen Opportunisten keinen Glauben schenken. Eine Behörde wie die Rentenversicherung präsentiert die Obrigkeit, und was diese Macht ist Richtig! Irgendwelche kleinkarierten Widersprüche oder so erschweren doch nur die Arbeit und wird Ihnen mit längerer Bearbeitungszeit nur schaden. Sie werden von Medizinern untersucht werden, die alle einen Eid geschworen haben. Glauben Sie denn wirklich oder ernsthaft, diese würden diesen Eid brechen und die eherne moralische Sauberkeit ihres Berufsstandes in Frage stellen? Sobald ein Arzt den weißen Kittel trägt ist er über jeden Zweifel erhaben und seine Einschätzungen von absoluter Richtigkeit. Jede Überprüfung durch Sie ist ein bösartig unterstellender Vertrauensbruch, Warum sollten Sie sich Ihr Leben versauen, sich mit irgendwelchen Zweifeln herumplagen. Sehen Sie doch die immer richtigen Entscheidungen anderer Behörden an. Immer korrekt!! Diese schon fast Revoluzzer, die da wegen Harz4 oder Rente streiten und klagen haben doch nur sich selber Ärger bereitet und sinnloserweise die Sozialgerichte fast blockiert. Nein, unterschreiben Sie das Geforderte und vertrauen Sie auf die Obrigkeit, es wird Ihnen nützen. Diese Meckerer hier werden wir auch noch vertreiben, denn dies ist ein Forum der DRV
skipperam 30.12.2007 | 13:50
........jetzt ist es aber langsam gut, Sie kluger Mensch ! Wenn jemand die Bearbeitung seiner Anträge unnötig verzögern möchte, dann sollte er unbedingt Ihre Ratschläge befolgen. Wer jedoch an einer zügigen Bearbeitung interessiert ist, kann ruhig den seit Jahrzehnten bewährten Standardverfahren voll vertrauen. Guten Rutsch !
Sailoram 30.12.2007 | 14:47
Habe doch auf vollstes Vertrauen gesetzt und empfohlen, was wolle denn sie Meine Kontoauszüge schaue ich schon lange nicht mehr an, ich vertraue den berechnungen meiner Bank Sie etwa nicht
skipperam 30.12.2007 | 15:08
...........ich diskutiere nicht mit Ihnen. Das wäre reine Zeitvergeudung !
Sailoram 30.12.2007 | 17:42
Sie meine doch jetzt doch wohl ich solle auf Wissender höre
Wissenderam 30.12.2007 | 22:10
" Wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht tatsächlich verweigern sollten, schneiden Sie sich nur ins eigene Fleisch. Eventuell könnte man Ihnen mangelhafte Mitwirkung unterstellen und Leistungen jeglicher Art verweigern. " Blödsinn, denn Jessica kann den Wisch der DRV unterschreiben und gegenüber ihren Ärzten die Erklärung schadlos widerrufen, worüber die Ärzte zu schweigen haben. Und dann geht das alles seinen geregelten Gang: Die Ärzte weisen dann darauf hin, daß sie nur verpflichtet sind konkrete Fragen der Ärzte des medizinischen Dienstes der DRV zu beantworten. Die Ärzte mögen doch bitteschön konkrete Fragen stellen. Und Jessica hat das Recht die Antworten ihrer Ärzte vorher zu lesen und auf Richtigkeit zu überprüfen. Daß Die DRV das nicht mag ist ja wohl klar, denn wie kommen Zwangskunden auf die Idee auch noch Rechte zu haben ...?
Wissenderam 30.12.2007 | 22:17
Danke! Eine köstliche Satire!!
Wissenderam 30.12.2007 | 22:21
Sie täten gut daran, denn Wissender hat Wissen (Studium) und persönliche Erfahrung hinsichtlich dessen, was die DRV-Vorgängereinrichtungen so betrieben haben und hat obsiegt. Medizinische Daten gehören grundsätzlich auf Richtigkeit überprüft, bevor die in die Hände interessierter Dritter gelangen. Mehr sage ich nicht, aber auch nicht weniger!!
Wissenderam 30.12.2007 | 22:18
" kann ruhig den seit Jahrzehnten bewährten Standardverfahren voll vertrauen." Die samt und sonders RECHTSWIDRIG sind.
Sailoram 30.12.2007 | 22:26
UND Er merkt, was Satiere ist, REALSATIERE
???am 02.01.2008 | 11:32
Was sind denn Satiere ??? Beißen die ? ;)
Sailoram 02.01.2008 | 13:27
na das sind satteTiere schenn dasdas einer gemerkt hat!
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