Grundsätzlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
In Ihrem Fall ist es aber sicher sinnvoll die Reha abzuwarten, weil während dieser Ihr
Leistungsvermögen festgestellt wird. Sofern Sie arbeitsunfähig entlassen werden, kann
der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Natürlich können Sie aber
mit den Ärzten vor Ort über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente sprechen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
sind erfüllt, wenn Sie nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten können.