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Experten-Antwort

Reha, Wiedereinstieg & EMR

von seadoo25.09.2013 | 21:39
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6 Antworten

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Guten Abend, bei mir steht in kürze eine Reha an und habe hierzu und ein paar mehr Fragen, bei denen ich bis jetzt nicht wirklich Antworten finden konnte. Aber zunächst von Anfang an: Die Ärzte haben bei mir letztes Jahr im Oktober eine Leukämie AML M3 festgestellt. Unverzüglich nach der Diagnose wurde bei mir die Chemotherapie eingeleitet und ich war in Folge, mit ein paar Tagen Aufenthalt zu Hause, gute 3 Monate im Krankenhaus und habe 3 Chemotherapien hinter mir. Die Ärzte und Sozialdienst teilten mir mit, dass es die Regel sei, unmittelbar nach der Behandlung eine Anschlussheilbehandlung in die Wege zu leiten. Ich lehnte diese ab, weil ich in der gesamten Zeit meine Familie nur sporadisch sehen konnte, es war die Vorweihnachtszeit und ich zwei Tage nach Entlassung die Reha antreten sollte und ich einfach nach dieser langen Zeit im Krankenhaus nur noch bei Ihnen sein wollte. Ich willigte also nicht ein, die Reha anzutreten und konnte somit meinen psychischen Zustand schon nach kurzer Zeit zu Hause deutlich verbessern. Im April startete die geplante Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ), musste jedoch nach drei Wochen wieder abgebrochen werden, weil die Werte und das Wohlbefinden nicht die versprochenen Erfolge verzeichneten. Wir, die Ärzte und ich, entschlossen uns nun doch die Reha zu beantragen, weil ich meine psychische und physische Situation unterschätzt habe. Der positive Beschluss des Rententrägers erfolge im Mai. Die Reha wurde für den August vorgesehen. Nun war es so, dass es in dieser Zeit mehrere familiäre Ereignisse gab. Ich habe bei der Reha-Klinik angerufen und gefragt, ob eine Verschiebung der Reha denkbar wäre. Die freundliche Dame am Telefon sagt mir, das wäre kein Problem und hat mir einen neuen Termin per Post bestätigt. Er ist im Oktober. Zwischenzeitlich hat die KK bei mir angerufen und mitgeteilt, dass sie es absolut nicht in Ordnung fanden, dass ich eigenmächtig ohne Absprache den Termin verschoben habe. Sie wollten mich jetzt 4 Wochen vor der Reha noch einmal in den Wiedereingliederungsprozess stecken, was mein Arbeitgeber aber ablehnt hat, weil er keine Sinnhaftigkeit darin gesehen hat, mich einzuarbeiten um mich danach wieder 4 Wochen in Reha zu schicken. Mein Arzt hat mir geraten, beim Eröffnungsgespräch der Reha mit den Ärzten, einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, da ich voraussichtlich nicht mehr 8 Std hochkonzentriert vom Bildschirmarbeitsplatz tätig sein kann. Ich habe sehr große Probleme mich auf etwas zu konzentrieren und fühle mich an manchen Tagen sehr schlapp und schlecht. Außerdem denke ich, dass ich psychisch absolut noch nicht auf dem Damm bin. Meine Werte sehen ganz gut aus. Meine Frage: Macht ein Antrag auf teilweise EMR Sinn?? Was kann ich dort an Rentenhöhe erwarten?? Ich habe zusätzlich eine private BU, die die Krankheit anerkannt und seit Eintritt auch zahlt. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

In Ihrem Fall ist es aber sicher sinnvoll die Reha abzuwarten, weil während dieser Ihr

Leistungsvermögen festgestellt wird. Sofern Sie arbeitsunfähig entlassen werden, kann

der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Natürlich können Sie aber

mit den Ärzten vor Ort über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente sprechen.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

sind erfüllt, wenn Sie nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

???am 26.09.2013 | 08:16
" ... da ich voraussichtlich nicht mehr 8 Std hochkonzentriert vom Bildschirmarbeitsplatz tätig sein kann." Das ist uninteressant, wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind. Dann ist für eine Rente wegen Erwerbsminderung immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abzustellen. Inwieweit Sie hier noch arbeiten können, müssen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Nur er kann Ihnen sagen, ob er den Antrag unterstützt und der damit Sinn macht. Wegen der Höhe schauen Sie am besten in Ihre Renteninformation. Eine teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente. Einkommensanrechnungen sind noch zu berücksichtigen.
seadooam 26.09.2013 | 21:11
vielen Dank für die schnellen & hilfreichen Antworten
seadooam 26.09.2013 | 21:11
vielen Dank für die schnellen & hilfreichen Antworten
seadooam 26.09.2013 | 21:12
vielen Dank für die schnellen & hilfreichen Antworten
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