Sie sollten sich sehr dringend und zeitnah mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen und den Sachverhalt dort abklären, da die Anschlussrehabilitationen an Fristen gebunden sind. Wie vom Forum- Teilnehmer Kai- Uwe bereits mitgeteilt wurde, haben Sie ausserdem die Möglichkeit schriftlich Widerspruch einzulegen.