Die Deutsche Rentenversicherung hat Ihnen - Ihrem Wunsch folgend -eine Leistung zur ambulanten medizinischen Rehabilitaion bewilligt.
Die Einschränkung des Dispositionsrechts sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse durch Vorlage des Bewilligungsbescheides besprechen. Diese wird auf die Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitaion in stationärer Form nicht bestehen, weil offenbar durch die Leistung zur medizinischen Rehabilitaion in ambulanter Form das Rehabilitaionsziel erreichbar ist.
Für die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitaion wünschen wir Ihnen viel Erfolg.