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Zur Experten-Antwort springenHallo Frederik,
es mag Ihnen zwar so vorkommen, doch die Erfolgsquote bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts ist nicht gering. Geben Sie bei der Antragstellung einfach die Klinik und/oder den Rehabilitationsort an, in dem Sie im Fall einer Bewilligung die Rehabilitationsleistung durchführen möchten. Hilfreich kann natürlich sein, wenn Sie Neben-Indikationen angeben, die in der von Ihnen ausgewählten Klinik ebenfalls behandelt werden können. Auch der Hinweis Ihres behandelnden Arztes im Befundbericht, dass er eine Klimaveränderung (Höhenluft) für erforderlich hält, ist wichtig.
Versuchen Sie es einfach. Die Rentenversicherungsträger wissen um das Wunsch- und Wahlrecht Ihrer Versicherten und beachten dies auch, sofern nicht andere Gründe, die gegen die vom Versicherten ausgesuchte Klinik sprechen, eine Einweisung in diese Klinik unmöglich machen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
Ihr Experte
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