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Experten-Antwort

Reha Wunschtermin

von Julchen29.02.2016 | 10:54
3096 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich habe mit meinem Sohn im November eine Mutter-Kind-Maßnahme abgeschlossen. Von der Bewilligung bis zum Kurantritt vergingen 5,5 Monate, da das der frühestmögliche Termin war. Ich habe aus diesem Grund meine Reha gleich Anfang des Jahres beantragt und am 4.2. eine Bewilligung erhalten. Da mein Sohn als Begleitkind, aufgrund fehlender Betreuung mit kommt, is mir sehr daran gelegen, dass der Termin in die Sommerferien fällt. Nun hat man mir in der Rehaeinrichtung mitgeteilt, dass mit Kind eine Aufnahme recht schnell möglich ist. Ich möchte meinen Sohn nicht schon wieder aus der Schule nehmen, er hatte nach 3 Wochen Kur, trotz wissenserhaltenden Unterricht, große Schwierigkeiten Anschluß ans Unterrichtsgeschehen zu finden. Die Reha soll jetzt 5 Wochen dauern In der Klinik sagte man mir am Telefon, ich sollte meinen Terminwunsch formlos beim Rententräger beantragen, die Klinik müsse sonst den nächstmöglichen Termin anbieten. Was muss ich denn da reinschreiben, dass man meinem Wunsch nach kommt? Nach Umstellungsantrag und Widerspruch bin ich mittlerweise ziemlich am Ende! Ich bin dankbar für jeden Rat. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julchen,

wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt wurde, sollten Sie Ihr Anliegen direkt mit der Klinik vorab telefonisch besprechen. Geben Sie dort alle Gründe an, welche dafür sprechen, dass der Wunschtermin in den Ferien liegt, so wie Sie es bereits in diesem Forum gemacht haben. Dies ist der einfachste Weg. Gerade der Umstand, dass Sie während der Reha von Ihrem Kind begleitet werden und die Reha ca. 5 Wochen dauern soll, stellt einen Umstand dar, der es ermöglichen sollte, dass Sie diese Maßnahme in den Sommerferien durchführen. Es ist dann vermeidbar, dass Ihr Kind zu viel Unterrichtsstoff versäumt. Sie sollten nun zügig handeln um keine weitere Zeit zu verlieren, da die Reha-Kliniken in den Sommerferien sicherlich weitere Mutter-Kind-Maßnahmen für andere Antragsteller terminieren muss. Lassen Sie sich im Anschluss den Termin schriftlich bestätigen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, nochmals,

nach § 13 Abs. 1 SGB 6 bestimmt der Träger der Rentenversicherung im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, BEGINN und Durchführung von Rehabilitationsleistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Der jeweilige Rentenversicherungsträger hat bezüglich des BEGINN der Reha-Leistung einen Entscheidungsspielraum. Dieser wird von den meisten Rentenversicherungsträgern dahingehend ausgeübt, dass der Reha-Bewilligungsbescheid und damit verbunden auch die Kostenzusage für die Rehabilitationseinrichtung mit einer Gültigkeitsdauer versehen wird. Diese kann sich nach Reha-Einrichtung, Indikation etc. bei jedem Rentenversicherungsträger unterscheiden und auch manuell für jeden Fall individuell vorgegeben werden.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abklärung direkt an Ihren Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung. Allein dort kann über eine Verschiebung über den im Bewilligungsbescheid vorgegebenen Gültigkeitsrahmen hinaus entschieden werden. Innerhalb des Gültigkeitsrahmens obliegt die Entscheidung der jeweiligen Reha-Einrichtung.

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3 Antworten

Julchenam 29.02.2016 | 12:52
Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort. In der Klinik habe ich mein Anliegen bereits vorgetragen und die meinten, ich müsse das vom DRV bestätigen lassen, die Klinik könne das nicht so weit nach hinten verschieben. Was soll ich nun tun? Viele Grüße
???am 29.02.2016 | 13:31
Die Reha muss in der Regel 6 Monate nach Bescheiderteilung angetreten werden. Wenn Ihnen diese Frist nicht ausreicht, müssen Sie sich an die DRV wenden.
Julchenam 29.02.2016 | 14:22
Der Antrittstermin wäre innerhalb der 6 Monate. Die Klinik meint, sie hätten die Pflicht mir den nächsten freien Platz zu geben und dürfen das nicht entscheiden, wenn ich es so weit nach hinten verschieben will. Lg
Deutsche Rentenversicherung
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