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Experten-Antwort

Rehaabbruch möglich?

von alegna202125.09.2021 | 11:59
371 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Schwester (56) ist an Parkinson erkrankt und dadurch auch psychisch sehr belastet. Sie befindet sich seit 2 Wochen auf einer psychosomatischen Reha, auf die sie große Hoffnungen gesetzt hat. leider fühlt sie sich dort überhaupt nicht verstanden und wertge- schätzt mit der Folge, dass sich ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat. Was kann man tun, damit sie die Reha möglichst schnell abbrechen kann, ohne dass sich das negativ auf ihre Rente auswirkt? Wie schnell kann einem Abbruch zugestimmt werden? Ihre Rehadauer beträgt 5 Wochen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2021 | 08:38

Hallo alegna2021,

eine Aussage dazu, ob im Falle Ihrer Schwester eine passende Rehaeinrichtung ausgewählt wurde, ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich.

Sollte sich Ihre Schwester dort nicht richtig aufgehoben fühlen, kann Sie die Leistung von sich aus jederzeit abbrechen. Vor einem solchen Schritt sollte aber zunächst das Gespräch mit dem Ärzten in der Rehaeinrichtung gesucht werden.

Handelt es sich um eine Reha-Leistung im Rahmen eines Rentenverfahrens ("Reha vor Rente"), so wäre Ihre Schwester grundsätzlich verpflichtet, mitzuwirken. Ein eigenmächtiger Abbruch könnte dann auch Folgen für das laufende Rentenverfahren haben, da einer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde.

Ihre Schwester sollte - wenn Sie nach einem Gespräch mit den Ärzten vor Ort die Leistung noch immer abbrechen möchte - deshalb auch zwingend Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers aufnehmen, um den weiteren Fortgang und etwaige Folgen des Abbruchs zu besprechen.

Von einem eigenmächtigen Abbruch ohne weitere Rücksprache (Ärzte Rentenversicherung) sollte daher abgesehen werden. Sollte Ihre Schwester darüber hinaus dann Leistungen zum Beispiel von der Krankenkasse oder der Arbeitsverwaltung beziehen, hätte ein Abbruch ggf. auch Auswirkungen auf die Leistungsgewährung von dort. Somit sollte auch hier eine Abklärung über die Folgen des Abbruchs mit dem zuständigen Leistungsträger erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 25.09.2021 | 12:18
Als freier Mensch könnte Ihre Schwester die Reha sofort abbrechen und heute noch nach Hause fahren. Welche Auswirkungen das auf Gesundheit und ein mögliches Rentenverfahren haben kann, kann im Forum nicht beurteilt werden. Das Medizinische sollte mit Ärzten besprochen werden.
Wooeoeam 25.09.2021 | 19:37
Eine falsche Rehabilitation kann bei Parkinson zu einer akuten Verschlechterung führen. Insbesondere Stress und Überforderung können Auslöser sein. Klären Sie unverzüglich mit dem Rehaarzt welchen Sinn ein Verbleib hat und ggf muss sie die Reha von selbst abbrechen. Sie ist keine Gefangene. In welchem Sinn eine psychosomatische Reha bei Parkinson was bewirken soll ist unklar. Ich habe selbst eine neurologische Erkrankung und musste ebenfalls zu einer. Trotz Kritik und Eingaben blieb die Rentenversicherung hart. Nach 1,5 Wochen wurde ich von der Rehaklinik nachhause geschickt. Im Gespräch sagt man mir man wusste von Anfang an nicht warum ich dorthin sollte und ich dort völlig fehl am Platz war, da sie überhaupt nicht für meine neurologische Erkrankung ausgestattet sind. Ich durfte die 1,5 Wochen Gruppengespräche führen, spazieren gehen und mich anders ab morgens um 7:30 Uhr aktivieren lassen wie bspw schwimmen. Die Rentenversicherung meinte wohl mit einem strukturierten Tag geht die Erkrankung weg. Leider hängt man erstmal in der Mühle der Verwaltung fest. Gehen sie offen damit um schnellstmöglich beim Arzt melden.
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