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Zur Experten-Antwort springenHallo alegna2021,
eine Aussage dazu, ob im Falle Ihrer Schwester eine passende Rehaeinrichtung ausgewählt wurde, ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich.
Sollte sich Ihre Schwester dort nicht richtig aufgehoben fühlen, kann Sie die Leistung von sich aus jederzeit abbrechen. Vor einem solchen Schritt sollte aber zunächst das Gespräch mit dem Ärzten in der Rehaeinrichtung gesucht werden.
Handelt es sich um eine Reha-Leistung im Rahmen eines Rentenverfahrens ("Reha vor Rente"), so wäre Ihre Schwester grundsätzlich verpflichtet, mitzuwirken. Ein eigenmächtiger Abbruch könnte dann auch Folgen für das laufende Rentenverfahren haben, da einer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde.
Ihre Schwester sollte - wenn Sie nach einem Gespräch mit den Ärzten vor Ort die Leistung noch immer abbrechen möchte - deshalb auch zwingend Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers aufnehmen, um den weiteren Fortgang und etwaige Folgen des Abbruchs zu besprechen.
Von einem eigenmächtigen Abbruch ohne weitere Rücksprache (Ärzte Rentenversicherung) sollte daher abgesehen werden. Sollte Ihre Schwester darüber hinaus dann Leistungen zum Beispiel von der Krankenkasse oder der Arbeitsverwaltung beziehen, hätte ein Abbruch ggf. auch Auswirkungen auf die Leistungsgewährung von dort. Somit sollte auch hier eine Abklärung über die Folgen des Abbruchs mit dem zuständigen Leistungsträger erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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