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Experten-Antwort

Rehaantrag Abgabe

von Alex24.05.2019 | 08:22
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3 Antworten

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Guten Morgen, ich soll von der Krankenkasse aus einen Rehaantrag stellen. Die Krankenkasse hat mir diesen Antrag zukommen lassen und der soll innerhalb der 10 Wochenfrist bei der KK abgegeben werden. Ich habe aber vor Ort bei der DRV einen Antrag geholt. Darf ich den Antrag auch dort hin schicken per Einschreiben und Rückschein und der Krankenkasse eine Kopie des Belegs übermitteln? Noch eine Frage zur Frist. Wenn auf dem Bescheid z.B. der ""22.4.2019"" steht, ab wann zähle ich die 10 Wochen, ab dem 22.4 oder 23.4.? Kann ich den Antrag am 22.Juni oder am 24. Juni zur Post bringen, bin ich hier noch in der Frist. Vielen dank im Voraus fürs antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Fristenberechnung erfolgt nach den §§ 187 ff. BGB.

Beispielhaft findet man Informationen im Internet. Ua. unter:

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/rechtmaessig-auffordern-krankenkassen-muessen-einiges-beachten_242_225714.html

Ich persönlich würde mich dem Risiko einer Verfristung nicht aussetzen und nicht bis zum letzten Tag der Frist warten.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

k-o-ram 24.05.2019 | 08:42
Du musst nicht den Vordruck der KK für diese Antragsstellung benutzen und auch nicht an die KK zurücksenden. Du kannst den Antrag benutzen den du dir geholt hast und an die DRV senden, aber auch ein einfacher 2-Zeiler an die DRV zur Antragsstellung würde ausreichen um hier dem Gesetz genüge zu tun ;-) Bei einem 2-Zeiler würde man dir danach dann die Antragsunterlagen zusenden ;-) Wichtig ist nur das du das rechtzeitige Abschicken nachweisen kannst (Einschreiben). Zur Frist selber. Rein rechtlich reicht es aus wenn du am letzten Tag der 10-Wochenfrist den Antrag stellst. Würde der letzte Tag auf ein Wochenende , oder einen Feiertag fallen, verlängert sich das auf den nächsten Werktag. Die Frist fängt am 3. Tag nach Postaufgabe an zu laufen (Poststempel beachten). In deinem Beispielfall z.B. könnte das wie folgt aussehen: Bescheiddatum = 22.04.2019 Postaufgabe (Stempel) = 24.04.2019 Fristbeginn = 27.04.2019 H.
Hinweisam 24.05.2019 | 08:37
Zur Frist: Bescheid gilt als nach dem 3 Tag zugegangen, wobei der Frist auslösende Tag nicht mitzuzählen ist. Heißt: Fristende 04.07.2019 Antrag könne Sie stellen wie sie wollen (z.B. Abgabe bei Gemeinde oder Versicherungsamt, AuB Stelle, VersÄltesten), wichtig ist der Zeitpunkt, ab dem er rechtswirksam gestellt ist. Also z.B. bei Gemeinde abgegeben, Eingangsstempel drauf machen lassen und der Aufforderung ist damit genüge getan.
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