Guten Morgen,
die Fristenberechnung erfolgt nach den §§ 187 ff. BGB.
Beispielhaft findet man Informationen im Internet. Ua. unter:
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/rechtmaessig-auffordern-krankenkassen-muessen-einiges-beachten_242_225714.html
Ich persönlich würde mich dem Risiko einer Verfristung nicht aussetzen und nicht bis zum letzten Tag der Frist warten.
Freundliche Grüße