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Experten-Antwort

Rehaantrag abgelehnt

von Wuppi23.03.2011 | 17:01
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5 Antworten

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Hallo, meine Reha (wie ich schon befürchtet bzw. vermutet habe) wurde abgelehnt. Mit der Begründung, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine regelmäßige ambulante nervenärztliche MItbehandlung/Richtlinienpsychotherapie erfordern. Mein Arzt hingegen hielt es für sinnvoll, dass ich die stationäre Reha machen soll, da ich aus dem Allteg raus muss. Macht es denn jetzt Sinn Wiederspruch einzulegen? Wenn ich mir die Bedingungen nach §10 SGB VI anschaue, dann finde ich mich da schin wieder.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wuppi,

es besteht immer die Möglichkeit gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Setzen Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung. Bei der Formulierung des Widerspruches ist er Ihnen bestimmt behilflich. Vielleicht fügt er auch noch ein Attest bei.

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4 Antworten

Elisabetham 23.03.2011 | 18:05
Hallo Wuppi! Ich würde das so machen: Ich würde zu dem Arzt, der die Reha empfohlen hat mit dem Abschmetterungsbescheid gehen und ihn fragen, was er meint und ob er dir beim Widerspruch hilft.
stekiraam 23.03.2011 | 18:18
Hallo Wuppi, selbiges Thema habe ich auch gerade durch, wenn auch wegen einer anderen Erkrankung. Ich habe Widerspruch eingelegt und mußte mich dann bei einem Gutachter vorstellen. Mein Widerspruch wurde danach von der Widerspruchsstelle zurückgewiesen mit der Begründung, das eine ambulante fachärztliche Behandlung angezeigt sei. Du hast dann zwar immer noch die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht zu führen, aber das ist sehr langwierig und kann Jahre dauern. Das hätte mir für den Moment also auch nicht geholfen, da ich mich schon seit Jahren in ambulanter fachärztlicher Behandlung befinde. Da auch mein Facharzt der Meinung ist, das mir jetzt geholfen werden muß, hat er mich nun in eine Fachklinik eingewiesen. Am Montag trete ich meinen Aufenthalt dort an. Ich bin mal gespannt, wie die dortigen Ärzte meinen Zustand beurteilen. Letztendlich muß aber jeder für sich entscheiden, welchen Weg er geht. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an. Ich drücke Dir die Daumen :-)
Nixam 23.03.2011 | 19:22
Zeigen Sie den Ablehnungsbescheid Ihrem Arzt. Lassen Sie sich ein ärztliches Attest als Anlage zu Ihrem Widerspruch von Ihrem Arzt aushändigen und fügen Sie dieses Ihrem Widerspruch bei. Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen o.g. Bescheid erhebe ich Widerspruch. Zur Widerspruchsbegründung verweise ich auf beigefügtes ärztliches Attest. Ich bitte um Übersendung eines Bewilligungsbescheides. Mit freundlichen Grüßen Euer Wuppi Anschließend erhalten Sie einen klagefähigen Widerspruchsbescheid oder einen Bewilligungsbescheid für die Reha. Viele Grüße Nix
Elisabetham 23.03.2011 | 21:58
Nix, grundsätzlich würde ich das machen wie du. Wenn so ein Arzt quer schießt, hat man nichts weiter als die eigenen blauen Augen. Wenn der Arzt etwas vorgeschlagen hat, dann sollte sich auch seiner Zusammenarbeit versichern.
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