Die nette Dame am Telefon hatte Recht, aus Datenschutzgründen darf die Entscheidung telefonisch nicht mitgeteilt werden. Ein schriftlicher Bescheid, der durch die Post übermittelt wird, gilt mit dem 3.Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Der von Ihnen angesprochene Bescheid wurde heute zur Post gegeben und dürfte somit am Dienstag oder Mittwoch in Ihrem Briefkasten sein.