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Experten-Antwort

Rehaantrag gem. § 51 SGB

von Doris B.06.02.2017 | 21:26
1195 Ansichten
6 Antworten

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Ich wurde von der KK aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Ich habe diesen auf die Schnelle ausgefüllt und dem Arzt sämtliche Unterlagen aufgrund des Gesundheitsbogens weitergeleitet. Nun wollte ich die Unterlagen wie angekündigt abholen, ergänzen und unterschreiben und wegschicken. Die Arztpraxis hat jedoch versehentlich sämtliche Unterlagen direkt an die DRV geschickt. Frage: Kann es sein, dass die DRV den Rehaantrag wegen fehlender Mitwirkung (fehlende Unterschrift von mir) ablehnt bzw. zurückschickt und die KK mir deshalb (aufgrund der Zeitverzögerung und des zwischenzeitl. Verstreichens des Abgabetermins) das Krankengeld streicht? Was kann ich tun? Hat jemand Vorschläge? Oder ist alles halb so wild und der Rehaantrag gilt trotzdem, zumal vom Arzt eine Unterschrift drauf ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Doris,

ich würde Ihnen empfehlen mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt dort schildern. Sie finden dann sicherlich gemeinsam eine Lösung. Wahrscheinlich wird sich die KK beim Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand erkundigen.

Formal gesehen ist aber ein nicht unterschriebenes Antragsformular kein Antrag. Auch die Arztunterschrift beweist ja nicht, dass es Ihr erklärter Wille ist eine Reha-Leistung zu beantragen.

Freundliche Grüße

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5 Antworten

Rentensputnikam 06.02.2017 | 22:18
Das dürfte kein großes Problem sein. Die Sachbearbeitung wird Ihre Unterschrift nachfordern und bis auf eine kurze Verzögerung, dürfte das auf Ihren Antrag keine Auswirkungen haben. Falls Sie schnell Gewissheit haben wollen, hilft Ihnen eine kurze telefonische Rücksprache bei Ihrem Rententräger. Das die KK das Krankengeld streicht, halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere wenn Sie den Grund für die evtl. Verzögerung kennt. Mit fehlender Mitwirkung Ihrerseits hat das ja nichts zu tun.
W*lfgangam 06.02.2017 | 22:39
Zitat von Rentensputnik anzeigenausblenden
Ergänzend: > Ich wurde von der KK aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Sie haben dafür 10 Wochen Zeit - vorher kann die KK gar nichts unternehmen, da diese Frist die KK auch für weitere Forderungen/ggf. Einstellung KG bindet ...und bis dahin sind fehlende Unterschriften nachgeholt. Formlos ist Ihr Reha-Antrag daher bereits bei der DRV eingegangen, Frist gesichert. Das Förmliche folgt, dann wird alles gut/läuft in rechtlichen Bahnen. Gruß w.
Doris B.am 06.02.2017 | 23:16
Hallo Wolfgang, eben nicht. Die 10 Wochenfrist läuft in 2 Tagen aus.
W*lfgangam 06.02.2017 | 23:37
Hallo Doris B., lassen Sie sich von der Arztpraxis bescheinigen, dass Sie dort Ihren Reha-Antrag abgegeben haben. Alternativ können Sie auch noch morgen bei jeder Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt den Reha-Antrag einfach per Terminvereinbarung stellen/nachholen. Sie erhalten dafür eine Antragsbestätigung ...wann der schriftliche Antrag dann folgt ist egal, und die KK hat weiterhin abzuwarten. Kommen Sie morgen mal bei mir vorbei, ich drück Ihnen die Antragsbestätigung in die Hand – und schick Sie damit zur KK :-) Gruß w.
=//=am 07.02.2017 | 09:45
Es ist doch das Einfachste, bei der DRV telefonisch nachzufragen, ob der Reha-Antrag dort eingegangen ist. Fragen Sie zuvor in der Arztpraxis nach, wann der Antrag an die DRV gesandt wurde.
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