Die Kostenzusagen der Rentenversicherung sind 6 Monate gültig.
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Aufnahme in dieser Zeit flexibel in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung vereinbaren können.
Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, was für Sie wichtiger ist: Entweder der geplante Rehaaufenthalt oder die neue Arbeitsstelle.
Sollte letzteres der Fall sein, müssten Sie ggf. die geplante Aufnahme bei der Rehabilitationseinrichtung absagen.
Die Zusage würde nach Ablauf dieser 6 Monate verfallen.
Sie können dann aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ohne Nachteile einen neuen Reha-Antrag stellen.
Wie bereits geschrieben, wäre zunächst das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs abzuwarten.
Zusätzlich kommt es aber auch darauf an, wie offen der Arbeitgeber mit Ihrer Erkrankung umgeht.
Arbeitgeber können hier sehr unterschiedlich reagieren.