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Experten-Antwort

Rehaantrag genehmigt

von netti17.12.2018 | 09:52
152 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beantragte schon im Juli 2018 eine Mutterkindkur bei der AOK. Da ich einen Schwerbehindertengrad habe ließ die AOK den Antrag über die Rentenversicherung laufen, die mir diese Reha auch genehmigte. Desweiteren befinde ich mich zur Zeit in einer Maßnahme des Jobcenters Wolmirstedt. Darin sollen wir Bewerbungen schreiben. Bereits im Oktober schrieb ich u. a. eine Bewerbung an die kommunalen Versorgungsverband Sachsen Anhalt. Nach so langer Zeit hätte ich nun garnicht mehr mit einer positiven Antwort gerechnet, sodass ich dann im November alles dingfest mit meiner anstehenden Mutterkindreha machte. Allerdings kam jetzt alles anders, als erhofft. So erhielt ich mitte Dezember eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch im kommunalen Versorgungsverband. Jetzt stelle ich mir nmatürlich die Frage, wie ich jetzt reagiere, wenn die mich zum Januar 2019 einstellen wollen? Immerhin ist jetzt alles soweit eingereicht, was die Rehamaßnahme betrifft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Kostenzusagen der Rentenversicherung sind 6 Monate gültig.

Das bedeutet für Sie, dass Sie die Aufnahme in dieser Zeit flexibel in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung vereinbaren können.

Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, was für Sie wichtiger ist: Entweder der geplante Rehaaufenthalt oder die neue Arbeitsstelle.

Sollte letzteres der Fall sein, müssten Sie ggf. die geplante Aufnahme bei der Rehabilitationseinrichtung absagen.

Die Zusage würde nach Ablauf dieser 6 Monate verfallen.

Sie können dann aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ohne Nachteile einen neuen Reha-Antrag stellen.

Wie bereits geschrieben, wäre zunächst das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs abzuwarten.

Zusätzlich kommt es aber auch darauf an, wie offen der Arbeitgeber mit Ihrer Erkrankung umgeht.

Arbeitgeber können hier sehr unterschiedlich reagieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 17.12.2018 | 10:18
Warten Sie doch erst mal die Entscheidung über die Einstellung ab. Wenn sie Sie wirklich wollen, sollten Sie offen mit dem neuen Arbeitgeber über die geplante Reha reden. Wie das dann am Besten in Einarbeitung ... reinpasst, ist vor allem eine Organisationsfrage.
nettiam 17.12.2018 | 10:25
Vielen Dank für die Rückmeldung.
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