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Experten-Antwort

rehaantrag nicht genehmigt, Umdeutung in EM Antrag , Bedeutung?

von alte dame05.01.2020 | 02:35
103 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach langer Krankheit wurde ich ausgesteuert und beziehe alg1 (Arbeitsverhältnis besteht seit 25 Jahren und ruht nun). Der ÄD schätzte meine Restleistung auf unter 3 Stunden und übergab alle Arztberichte mit meinem Einverständnis an die DRV. Die AfA beauftragte mich einen Rehaantrag zu stellen. Dieser wurde recht schnell durch die RV abgelehnt, weil meine Arbeitsfähigkeit so stark gemindert sei und es keine Aussicht auf Verbesserung durch eine Reha gebe. Eine Woche danach erhielt ich ein Schreiben, dass man den Rehaantrag in einen EMR Antrag umdeuten würde, ich aber noch den formellen Antrag stellen müsse. Das hat dann ein Rentenberater mit mir gemacht. Aber was bedeutet das denn überhaupt? Steht für die RV dann schon fest, dass sie mir EM Rente bewilligen? Können die das allein auf Grund der Arztberichte tun? Ich hoffe doch, dass ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werde. So weit ich informiert bin, muss da doch ein Gutachter mich anschauen. Ich bin sehr verunsichert und wäre dankbar, wenn sie mir das erklären könnten. Telefonisch komme ich leider nicht durch. Vielen Dank und freundliche Grüße Die alte (60 schon überschritten) Dame

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.01.2020 | 08:13

Hallo "alte dame",

Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen, ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Eventuell fordert er auch weitere Gutachten an und stellt dann erst Ihr Leistungsvermögen fest.

Eine Aussage dazu, ob Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt oder ob weitere medizinische Ermittlungen erforderlich sind, kann von hier nicht getroffen werden, da uns Ihr individueller Einzelfall nicht bekannt ist. Da Sie ja bereits einen formellen Rentenantrag gestellt haben, empfehlen wir Ihnen, den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten. Sie können es ja auch nochmal telefonisch probieren um eine Auskunft zum Sachstand zu erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Renteam 05.01.2020 | 06:11
Ja, so ist es
Berateram 05.01.2020 | 07:35
Ob Sie tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente erhalten entscheidet der sozialmedizinische Dienst Ihres Rententrägers. Diese Entscheidung erfolgt aufgrund aller vorliegenden medizinischen Unterlagen. Sollten diese nicht ausreichend sein (was oft der Fall ist) eine endgültige Entscheidung zu treffen, werden noch Gutachten in Auftrag gegeben. Ob in Ihrem Fall noch ein oder mehrere Gutachten erforderlich sind, bleibt abzuwarten und kann in einem Forum niemand beantworten.
alte dameam 05.01.2020 | 15:00
Ich danke für die Antworten. MfG
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