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Experten-Antwort

Rehaantrag/ Wunschklinik

von Denise197209.07.2023 | 15:34
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Arzt hat eine psychosomatisch bedingte, stationäre medizinische Reha (Träger: DRV Bund) vorgeschlagen und ich habe mich nun durch die ganzen Formulare durchgekämpft. Das G0100 gibt es ja nun seit dem 1.7. mit den Feldern zum Eintragen von max. 3 Wunschkliniken. Es handelt sich um meine allererste Reha, daher bin ich etwas unsicher über das generelle Vorgehen. Daher würde ich mich über Unterstützung freuen. Zum Thema Wunschlinik habe ich über die Suche leider keine aktuellen Fundstellen gefunden. Übers Internet habe ich 3 Kliniken gefunden, die für meine Krankheit(en) in Frage kommen und einen guten Eindruck machen (inkl. guter Bewertungen). Alle 3 sind in ähnlicher Entfernung von meinem Wohnort. Ich habe eine Präferenz für eine der 3 Einrichtungen. Mit keiner der Kliniken habe ich gesprochen. Reicht es aus, das Formularset an die DRV zu senden oder empfiehlt es sich, vorher mit DRV und/oder Kliniken telefonisch Kontakt aufzunehmen? Ist es wohl sinnvoller, in G0100 alle drei Kliniken anzugeben oder empfiehlt es sich, nur die präferierte Klinik aufzuführen? Nach welchen Kriterien entscheidet denn die DRV? Wenn man jetzt den Antrag stellt, wann kann denn realistischerweise die Reha (in etwa) beginnen? Hintergrund der Frage ist, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht im Winter in die Reha möchte. Ich habe eine Viruserkrankung hinter mir die mich das gewohnte Leben gekostet hat und will daher das Risiko minimieren. Vielen Dank für jede Antwort. Denise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denise 1972,

 

eine vorherige Kontaktaufnahme mit der DRV hat keine Auswirkungen. Wenn Sie Fragen haben zur Einrichtung haben, sollten Sie gegebenenfalls Kontakt mit den Kliniken aufnehmen. Die Rentenversicherung entscheidet grundsätzlich nicht über die Einrichtung. Ihr Antrag wird geprüft. Anhand der vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ermittelten Rehabilitationsdiagnose erfolgt die Auswahl dann ohne zutun der Rentenversicherung über einen Algorithmus. Maßgeblich für die Auswahl - sofern keine berechtigter Wunsch angegeben wurde - sind dann die Qualität der Klinik, die Wartezeit und die Entfernung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

franticam 09.07.2023 | 17:04
Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen. Aber vielleicht kann ich dir eine kleine Anregung geben. Ich war bereits 3X in einer gemischten psychosomatischen Reha-/Akutklinik, d.h. Reha (Kostenträger DRV) und Akut (Kostenträger KK oder privat) teilen sich ein Gebäude. Nach Gesprächen von Reha-Patient/innen scheinen die Therapien nicht wirklich unterschiedlich zu sein. Die Vorteile eines akutstationären Aufenthaltes sind für mich, dass man mehr Zeit hat (nach Absprache mit den Therapeuten und Ärzten zwischen 6 - 12 Wochen), und dass man keinen Antrag benötigt. Die Klinik kann man sich selbst aussuchen und es genügt eine Einweisung des Facharztes. Es findet ein Vorabgespräch mit dem leitenden Therapeuten statt (bei mir war das telefonisch, da die Klinik zu weit entfernt ist), um abzuklären, dass das Krankheitsbild auch zur Klinik passt. Die Wartezeit zur Aufnahme betrug ca. 8 Wochen. Und natürlich sollte man sich vorab von der KK das Ok holen, was jedoch wesentlich einfacher ist als ein Reha-Antrag bei der DRV. Die Klinikberichte wurden von der DRV auch bei der Entscheidung meines EMR-Antrags berücksichtigt und ich musste nicht vorab nochmal zur Reha.
Fliederam 10.07.2023 | 06:13
Hallo Denise, ich würde alle drei Kliniken angeben und die bevorzugte nach oben setzen. Sie können auch hanschriftlich oder in einer separaten Mitteilung angben, dass die erste Ihr bevorzugter Wunsch ist. Die Kriterien für die Klinikauswahl stehen in § 15 Abs. 6a SGB VI. Grundsätzlich muss die DRV Ihrem Wunsch nachgehen, wenn die Klinik den objektiven sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und ein Belegungsvertrag vorliegt. Wenn keine der von Ihnen benannten Kliniken passen sollte, schlägt man Ihnen bis zu vier andere Kliniken vor, aus denen Sie eine auswählen können. Grundsätzlich ist ein Bewilligungsbescheid 6 Monate gültig. Also, sofern es zu einer Bewilligung kommt, in Ihrem Fall grob bis Februar 2024. Ob eine Aufnahme vor dem Winter gelingt, ist fraglich, weil die Wartezeiten ffür die Psychosomatik aufgrund hoher Nachfrage lang sind. Sie könnten im Fall einer Bewilligung Kontakt zur Klinik aufnehmen und das thematisieren, wenn Sie flexibel sind, könnte man sie ggf. kurzfristig aufnehmen, wenn jmd. ausfällt. Aber das ist alles Zukunftsmusik.
Denise1972am 10.07.2023 | 13:20
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Danke sehr für die hilfreiche Antwort. Gibt es denn eine Möglichkeit, den Starttermin der Reha zu beeinflussen, sodass diese nicht in der Virenzeit stattfindet? Wer legt den Starttermin fest, wie läuft das ab? Ich bin durch eine COPD vorbelastet und möchte keine unnötigen Risiken eingehen, zumal der Hauptanlass für die Reha eine Viruserkrankung ("Post-Covid") ist. Und wie ist das mit Flieders Anmerkung mit den 6 Monaten genau? Was gilt ab wann?
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