Hallo Denise 1972,
eine vorherige Kontaktaufnahme mit der DRV hat keine Auswirkungen. Wenn Sie Fragen haben zur Einrichtung haben, sollten Sie gegebenenfalls Kontakt mit den Kliniken aufnehmen. Die Rentenversicherung entscheidet grundsätzlich nicht über die Einrichtung. Ihr Antrag wird geprüft. Anhand der vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ermittelten Rehabilitationsdiagnose erfolgt die Auswahl dann ohne zutun der Rentenversicherung über einen Algorithmus. Maßgeblich für die Auswahl - sofern keine berechtigter Wunsch angegeben wurde - sind dann die Qualität der Klinik, die Wartezeit und die Entfernung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung