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Experten-Antwort

Rehaaufforderung nach Rentenantrag

von MeinWunschname11.02.2020 | 20:39
64 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, vor einer Woche habe ich einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Derzeit habe ich eine teilweise EM-Rente. Heute hatte ich ein Aufforderung meiner gesetzlichen KV im Briefkasten, dass ich innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag stellen soll. Jetzt habe ich drei Fragestellungen: Beginndie Frist heute oder am Tag im Briefkopf? Habe ich die Forderung eventuell schon durch den Rentenantrag erfüllt? Im Rentenantrag habe ich die Frage, ob der Rentenantrag (auch) auf Aufforderung der KV beruht, verneint. Sollte ich die DRV nachträglich über diesen Punkt informieren oder ist eine Aufforderung zur Reha für einen Rentenantrag nachteilig? Viele Grüße A.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MeinWunschname,

bitte wenden Sie sich mit Ihren ersten beiden Fragen an Ihre zuständige Krankenkasse.

Außerdem sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse informieren. Normalerweise teilt die Krankenkasse diese Information dem Rentenversicherungsträger auch selbst mit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo MeinWunschname,

grundsätzlich wird bei Antragstellung wegen Erwerbsminderung immer Reha vor Rente geprüft. Sollte zunächst eine Reha (unabhängig davon wieviel Zeit seit der letzten Reha vergangen ist) Aussicht auf Erfolg versprechen, dann wird der Rentenantrag zunächst zurückgestellt und erst im Anschluss an die Reha endgültig geprüft. Für die Reha erforderliche Vordrucke würden Sie dann automatisch zugesendet bekommen.

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1 Antworten

MeinWunschnameam 12.02.2020 | 11:40
Guten Tag, Danke für die Antwort. Es geht mir um die Auswirkungen auf den Rentenantrag. Da ist die Krankenkasse der falsche Ansprechpartner. Mit welcher Reaktion ist bei der DRV bei Kenntnisnahme der Aufforderung zu rechnen? Wird der Rentenantrag zurückgestellt? Ab Aufforderung oder ab tatsächlichem Antrag? Muss ein Rehaantrag gestellt werden oder reicht der Rentenantrag unter dem Prinzip Reha vor Rente. Die letzte Reha liegt auch noch keine 4 Jahre zurück. Darf man die Reha im erzwungenen Rehaantrag inhaltlich ablehnen mit Verweis auf den Rentenantrag. Kann ich den Rehaantrag formlos stellen? Viele Grüße A.
Deutsche Rentenversicherung
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