Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo MeinWunschname,
bitte wenden Sie sich mit Ihren ersten beiden Fragen an Ihre zuständige Krankenkasse.
Außerdem sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse informieren. Normalerweise teilt die Krankenkasse diese Information dem Rentenversicherungsträger auch selbst mit.
Hallo MeinWunschname,
grundsätzlich wird bei Antragstellung wegen Erwerbsminderung immer Reha vor Rente geprüft. Sollte zunächst eine Reha (unabhängig davon wieviel Zeit seit der letzten Reha vergangen ist) Aussicht auf Erfolg versprechen, dann wird der Rentenantrag zunächst zurückgestellt und erst im Anschluss an die Reha endgültig geprüft. Für die Reha erforderliche Vordrucke würden Sie dann automatisch zugesendet bekommen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.