Hallo Sissi,
aus Ihrem Eintrag ist zu entnehmen, dass Ihnen bereits aufgrund der gleichen Erkrankung eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt wurde. Insofern empfehlen wir Ihnen sich bezüglich Ihrer Frage mit dem bewilligenden Leistungsträger telefonisch in Verbindung zu setzen. Dort wird man Ihnen sicherlich sagen können, ob es sinnvoll ist die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation zugunsten einer ambulanten Behandlung nicht anzutreten.
Grundsätzlich lässt sich mit Sicherheit sagen, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund ihres ganzheitlichen Ansatzes in hohem Maße dazu beitragen eine Erkrankung wirkungsvoll zu mindern bzw. zu beseitigen. Nach Abschluss einer solchen Leistung können immer noch ambulante Behandlungen zu Lasten der Krankenversicherung erfolgen. Da nach Abschluss der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Hausarzt mit Ihrer Einwilligung einen Entlassungsbericht erhält, wird er die notwendige weitere ambulante Behandlung koordinieren.
Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir Sie auch noch darauf hinweisen, dass die Krankenkasse die gesetzliche Möglichkeit hat, Versicherte aufzufordern einen Reha-Antrag zu stellen, mit der Folge, dass der Versicherte diesen Antrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen kann. Wenn Sie also zur Reha-Antragstellung wegen Ihrer Erkrankung durch Ihre Krankenkasse aufgefordert wurden, müssten Sie Ihre Frage auch mit der zuständigen Krankenkasse klären.
Wie Sie sich auch entscheiden, wir wünschen Ihnen von hier aus gute Besserung.