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Experten-Antwort

Rehabericht Aufbewahrungsfristen ?

von Bernd29.07.2010 | 12:52
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Bei mir wurden 2005 in einem Rehabericht eklatante Fehler geschrieben. Z.B. der Beginn der auftretenden Symphtome meiner Behinderung wurden einige Jahre vordatiert. Den Arzt der Rehaklinik habe ich damals schriftlich auf den Fehler aufmerksam gemacht, er hielt das aber für unwichtig und schickte keine Richtigstellung zur damaligen BFA. Nun weiß ich von hier, dass auf diesen Rehabericht von meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zugegeriffen werden kann. Was bedeuten würde, daß ich meinen privaten BU-Schutz komplett verliere, denn die Vordatierung wäre vor dem Abschluß meiner Versicherung !!!! Was absolut nicht stimmt !!! Fragen: Wie lange werden diese Rehaberichte bei der DRV aufbewahrt, wann werden diese vernichtet ? Danke für Ihre Antwort Bernd

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf den Vorbericht und füge ergänzend hinzu, das in den Häusern der geseztlichen Rentenversicherungsträger unterschiedliche Arbeitsabläufe gelten. Aber unabhängig von der Art der Aufbewahrung (Digitalisierung, Mikroverfilmung oder Aufbewahrung im Original) würde ich an Ihrer Stelle med. Unterlagen, anhand derer Sie belegen können, dass die entsprechenden Erkrankungen erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wurden, sammeln, aufbewahren und/oder ggf. an Ihre private Versicherungsgesellschaft weiter reichen. Denn schließlich geht ja sowohl aus den med. Unterlagen, die aus der Zeit stammen, die im Reha-Entlassungsbericht genannt wurde und aus den späteren Berichten hervor, dass damals noch nicht, sondern erst später die Erkrankungen diagnostiziert wurden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Entschuldigung - während ich meine letzte Antwort schrieb, haben Sie Ihre zweite Meldung ins Netz gestellt, sodass sie erst jetzt gelesen habe.

Das Sie bereits seit 33 Jahren privat versichert sind, war mir daher noch nicht bekannt. Da ist es natürlich schwieriger, an med. Unterlagen zu gelangen, die aus der Zeit davor stammen. Da Ihre Erkrankungen jedoch erst später festgestellt wurden, ist dies vielleicht noch für die Unterlagen bzgl. der Diagnosestellung möglich. Außerdem ist es aus meiner Sichtweise jedoch fraglich, inwieweit Ihr Versicherer sich auf einen aktuellen Reha-Entlassungsbericht stützen könnte, der sich wiederum auf Ihre eigenen Aussagen beruft, da ja eben keine entsprechenden med. Unterlagen vorliegen, dass die Erkrankungen bereits vor mehr als 33 Jahren festgestellt wurden. Ganz zu Schweigen von der Tatsache, dass allein aus Datenschutzgründen die Zusendung Ihrer Unterlagen an Ihre Versicherungsgesellschaft ohne Weiteres nicht möglich ist.

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5 Antworten

Nakelam 29.07.2010 | 14:35
Grundsätzlich werden keine Reha-Berichte vernichtet. Meines Wissens werden die sogar digitalisiert gespeichert. Aber 100 %ige Auskunft, ob das bei Ihnen auch erfolgte, wird Ihnen hier nur die Rehaabteilung geben können. In diesem Zusammenhang könnten Sie auch der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten an Dritte gem. § 76 Abs. 2 SGB X widersprechen bis diese Angelegenheit geklärt ist.
Berndam 29.07.2010 | 15:23
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich im ersten Jahr meiner Berufsausbildung Anfang der 80er Jahren abgeschlossen. Meine sich anbahnende Behinderung wurde das Erstemal beim Entlassungsbericht bei der Bundeswehr bemerkt und aktenkundig. Selbst wußte ich auch nichts zuvor davon. Da war ich schon lange privat BU versichert. Nur dieser Arzt in der Reha 2005 hat teilweise totalen Blödsinn in den Bericht geschrieben. Dazu gehörte auch das total falsche Datum, was er nicht korrigieren wollte. Die Berichte kommen hinterher, wenn man nichts mehr machen kann. Wieso werden überhaupt solch sensible Daten bei einer Reha erhoben ? Besteht die Möglichkeit, daß ich noch den Entlassungsbericht von der Bundeswehr vor so langer Zeit bekomme ? Wohin muß ich mich wenden und bei der DRV beantragen daß die falschen Berichte aus 2005 vernichtet werden ? Bernd
Berndam 29.07.2010 | 15:55
Das werde ich machen. Aber zu einer Reha gehe ich nicht mehr ohne Anwalt, das wird womöglich alles ewig gegen einen verwendet. Dieses falsche Datum und einiger anderer falscher Blödsinn kam übrigens nicht vom Arzt, sondern von dem Psychotherapeuten dort. Danke für Ihre Hilfe Bernd
Berndam 29.07.2010 | 14:55
Zitat von Nakel anzeigenausblenden
Das würde jedoch bedeuten, daß der private BU-Versicherer mir einen Verstoß gegen meine Mitwirkepflicht unterstellen würde. Ich habe in diese private BU bereits 33 Jahre Beiträge gezahlt. Wieso werden Rehaberichte ewig aufgehoben ? Akten die bei Gericht archiviert werden, werden nach 5 Jahren aufgrund des Datenschutzes vernichtet. Bernd
Nakelam 29.07.2010 | 15:43
Bevor Sie sich noch mehr beunruhigen sollten Sie bei der DRV in Erfahrung bringen, ob dieser Entlassungsbericht überhaupt noch vorliegt bzw. sich irgendwo im Datenbestand finden läßt. Wenn dieser noch vorliegt, dann würde ich empfehlen, dass Sie sich schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger und dem dortigen Datenschutzbeauftragten wenden, schildern den Sachverhalt und werden sehen was man Ihnen hierzu mitteilt. Wie bereits vom Experten mitgeteilt, werden diese Speicherfragen auf Landesebene und Bundesebene unterschiedlich gehandhabt.
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