Ich verweise auf den Vorbericht und füge ergänzend hinzu, das in den Häusern der geseztlichen Rentenversicherungsträger unterschiedliche Arbeitsabläufe gelten. Aber unabhängig von der Art der Aufbewahrung (Digitalisierung, Mikroverfilmung oder Aufbewahrung im Original) würde ich an Ihrer Stelle med. Unterlagen, anhand derer Sie belegen können, dass die entsprechenden Erkrankungen erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wurden, sammeln, aufbewahren und/oder ggf. an Ihre private Versicherungsgesellschaft weiter reichen. Denn schließlich geht ja sowohl aus den med. Unterlagen, die aus der Zeit stammen, die im Reha-Entlassungsbericht genannt wurde und aus den späteren Berichten hervor, dass damals noch nicht, sondern erst später die Erkrankungen diagnostiziert wurden.