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Experten-Antwort

Rehabericht wer bekommt den ?

von Minze29.10.2011 | 02:30
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12 Antworten

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Guten Morgen ! Frage: Nach der Reha, wer alles bekommt da den Rehabericht von der Klinik geschickt ? Ich DRV Mein Hausarzt Richtig ? Und wer noch ? Schönen Samstag Minze

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Minze,

In der Antwort von Krämers wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten sehr gut erklärt. Wir schließen uns der Antwort von Krämers an.

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11 Antworten

Krämersam 29.10.2011 | 08:47
Automatisch bekommt nur der Kostenträger der Rehamassnahme ( in ihrem Falle wohl die DRV ) den Rehabericht zugesandt. Der Übersendung zu ihrem Hausarzt oder einem Facharzt bedarf immer ihrer Zustimmung , welche vor bzw. bei Beginn der Reha ja abgefordert wird. ( siehe anliegende Formulare und Erklärunen dazu). Die Krankenkasse bekommt auch nur dann den Rehaberichtt wenn Sie dem vorher zugestimmt haben. Wenn Sie das nicht machen, bekommt die Kasse auch nichts. Allerdings könnten Sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Kasse ( z.b. wenn Sie durch die Krankenkasse zur Rehaanantragstellung aufgefordert wurden ) zur Übermittluig des Rehaberichtes gewzungen sein. Tun Sie das dann nicht, könnte die Kasse die weitere Zahlung des Krankengeldes nach der Reha - wenn Sie dann weiterhin AU sind - einstellen. Bei Anzweifelung ihrer weiteren AU durch die Kasse, würde dann der MDK eingeschaltet. Dieser würde dann sicher auf Einsichtnahme in den Rehabericht bestehen. Sie selbst bekommen auch nicht den Rehabericht automatisch und immer zugesandt. Wie kommen Sie denn darauf ?? Sie könnten nur den Arzt beim Abschlussgespräch in der Rehaklinik dann freundlich und nett darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie zusendet. Ob dies die Klninik aber macht oder nicht, liegt alleine in deren Entscheidung. Wenn nicht, können Sie den Bericht dann später nur bei der DRV anfordern. Aber auch dann besteht durchaus die Möglichkeit, das der Bericht nicht ihnen direkt sondern nur ihrem Arzt zugesandt werden kann. Das ist z.b. häufig bei psychsichen Erkrankunegn der Fall, wo der Arzt dem Patienten dann den Bericht erklären/erläutern muss, weil durch eine alleinige Einsichtnahme seitens des Patienten Schaden genommen werden könnte. Es ist also in bestimmten Fällen gar nicht so leicht überhaupt in den Besitz des Rehaberichtes als Patient zu gelangen. Im schlechtesten Falle gelingt dies dann letztlich nur noch durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Sozialverbandes.
Krämersam 29.10.2011 | 08:48
Minzeam 29.10.2011 | 11:31
Danke Krämers für die Erklärungen ! Behält die Rehaklinik auch eine Kopie meines Berichtes ? Oder vernichten die das ? Oder bleibt der dort die üblichen 10 Jahre ? Minze
Krämersam 29.10.2011 | 11:46
Nartürlich behält die Rehaklinik auch eine Kopie des von ihr erstellten Rehaberichtes. Es könnten ja seitens der DRV, von ihnen oder auch von wem auch immer zu einem späteren Zeitpunkt noch Nachfragen dazu kommen und/oder weiterer Klärungsbedarf herrschen. Gesetzliche Aufbewwahrungsfristen : " Vorgaben für Krankenhäuser Patientenakten sollten aus versicherungstechnischen Gründen zehn Jahre aufbewahrt werden. In einzelnen Bereichen gilt eine längere gesetzliche Aufbewahrungsfrist, so etwa nach der Strahlenschutz- beziehungsweise der Röntgenverordnung sowie für Aufzeichnungen nach dem Transfusionsgesetz eine Frist von bis zu 30 Jahren.[1]" http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungsfrist
Krämersam 29.10.2011 | 14:56
Sie könnten nur den Arzt beim Abschlussgespräch in der Rehaklinik dann freundlich und nett darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie zusendet. Ob dies die Klninik aber macht oder nicht, liegt alleine in deren Entscheidung.
Oder so machen wie ich: Ich habe auf der Schweigepflichtsentbindung, die ich für die Versendung des Berichts ausfüllen musste, gleich dazugeschrieben, dass die nur unter der Voraussetzung gilt, dass zeitgleich auch mir eine Kopie zugeschickt wird. Funktionierte.
Das ist natürlich auch eine prima Idee.
Elisabetham 29.10.2011 | 21:52
Man kann auch sagen, dass man nicht mehr vom behandelten Arzt behandelt werden möchte, dann bekommt man den Bericht auch.
Sozialrechtleram 31.10.2011 | 00:42
Das bestimmen allein Sie. Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen. Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung . Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt. Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können.
Fanam 31.10.2011 | 07:46
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Sozialrechtler schrieb

Das bestimmen allein Sie.

Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen.

Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung .

Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt.

Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können.

[/quote]

" Die " haben doch alle Angst vor Ihnen und zittern schon vor ihrem Namen. Sie sind quasi der Gott unter den Datenschützern. Mit ihnen legt man sich am besten nicht an.

Ich verehre Sie sehr für ihre Ansichten und bewundere Sie.

[/quote]

Wer sich an Recht und Gesetz hält, hat nichts zu befürchten. Ist ganz einfach.

Oder fahren Sie an einem Starenkasten vorsätzlich mit zu hoher Geschwindigkeit vorbei?

Guten Morgen ! Frage: Nach der Reha, wer alles bekommt da den Rehabericht von der Klinik geschickt ? Ich DRV Mein Hausarzt Richtig ? Und wer noch ? Schönen Samstag Minze
Das bestimmen allein Sie. Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen. Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung . Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt. Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können.
" Die " haben doch alle Angst vor Ihnen und zittern schon vor ihrem Namen. Sie sind quasi der Gott unter den Datenschützern. Mit ihnen legt man sich am besten nicht an. Ich verehre Sie sehr für ihre Ansichten und bewundere Sie.
Sozialrechtleram 31.10.2011 | 09:57
Zitat von Fan anzeigenausblenden
Fan schrieb

Guten Morgen !

Frage:

Nach der Reha, wer alles bekommt da den Rehabericht von der Klinik geschickt ?

Ich

DRV

Mein Hausarzt

Richtig ?

Und wer noch ?

Schönen Samstag

Minze

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Das bestimmen allein Sie.

Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen.

Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung .

Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt.

Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können.

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" Die " haben doch alle Angst vor Ihnen und zittern schon vor ihrem Namen. Sie sind quasi der Gott unter den Datenschützern. Mit ihnen legt man sich am besten nicht an.

Ich verehre Sie sehr für ihre Ansichten und bewundere Sie.

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