Wenn Sie der Ansicht sind, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nur dann kann die Sachbearbeitung Ihren Fall prüfen und Sie erhalten einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Solange ein abschließender Bescheid nicht vorliegt, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter.