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Experten-Antwort

RehaBericht wurde nicht in RentenAntrag umgewandelt

von Sandarita08.12.2020 | 20:44
424 Ansichten
9 Antworten

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Hallo ihr lieben.... Ich hoffe sehr auf Hilfe. Das Arbeitsamt hat mein Geld eingestellt mit der Begründung das ich keinen RentenAntrag gestellt habe. Ich bin bis zum 30 August 6 Wochen in Reha gewesen und wurde als Arbeitunfähig entlassen. Innerhalb von 3 Jahren haben das 2 Kliniken so fest gestellt. Heute habe ich durch die RentenStelle erfahren das mein RehaBericht nicht umgewandelt wurde weil ein Arzt von der RentenVersicherung gesagt hat ich könnte 6 Stunden arbeiten. Ich stehe jetzt da und weiß gar nicht was ich tun soll. Weder kann ich WiderSpruch einreichen weil mir ja nichts vorliegt, mir hat das keiner mit geteilt und die Frau sagte mir das ich das auch nicht schriftlich bekomme. Ist denn das normal? Das ein Arzt das so entscheidet ohne das ich informiert werde? Darf er einfach sagen das stimmt nicht was 2 Kliniken sagen? Soll ich jetzt zum Anwalt gehen? Die Frau sagte mir,Ich solle selber einen RentenAntrag stellen und dieses würde sofort abgelehnt weil der Arzt das ja so entschieden hat. Dann hätte ich wenigstens etwas in der Hand und könnte einen Widerspruch einreichen.... Kann denn das so sein?Ich möchte ja nicht gleich mit Anwalt kommen aber ich bin verzweifelt. Ich hoffe auf Hilfe und antworten... PS.im Reha Bericht wurde auch 2 mal angekreuzt nicht Arbeitsfähig zu sein und ich wurde auch mittlerweile auch ausgesteuert. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nur dann kann die Sachbearbeitung Ihren Fall prüfen und Sie erhalten einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Solange ein abschließender Bescheid nicht vorliegt, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter.

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8 Antworten

Olafam 08.12.2020 | 21:08
Arbeitsunfähig bedeutet, man kann seine Tätigkeit derzeit nicht ausüben. Erwerbsgemindert ist man, wenn aufgrund Krankheit/Behinderung das Leistungsvermögen länger als 6 Monate für sämtliche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 6,bzw.unter 3 Stunden gesunken ist.
Sandaritaam 08.12.2020 | 21:29
Hallo Olaf, Ja so steht es bei beiden berichten drin. Das ich unter 3 Stunden nicht arbeiten kann, weder in meinem Berufe noch auf dem Arbeitsmarkt....
Sandaritaam 08.12.2020 | 22:09
Wenn ich das gewusst hätte das man selber einen Antrag stellen muss dann hätte ich dies ja auch getan. Die RentenStelle selber hat mir aber gesagt das ich erstmal nichts machen muss da wenn ich als Arbeitsunfähig entlassen werde der klingBericht automatisch in einen RentenAntrag umgewandelt wird. Jetzt haben sie ja gesagt wenn ich nun einen Antrag Stelle wird er eh abgelehnt weil der RentenArzt ja entschieden hat das ich arbeiten gehen kann. Da wird mir wohl bloß noch ein Anwalt übrig bleiben. Vielen lieben Dank für Ihre antworten.
Siehe hieram 08.12.2020 | 21:52
Und trotzdem wird dann dieser Bericht nicht automatisch in einen EM-Rentenantrag umgewandelt. Da muss man schon selbst tätig werden. Woher sonst soll die RV sonst wissen, dass Sie die EM-Rente auch dringend als Einkünfte benötigen? Also schieben Sie den Antrag nun ganz schnell hinterher, dann muss auch die Agentur für Arbeit wieder ran. Die Sie im Übrigen diesbezüglich ('Nahtlosigkeit' und was wenn nicht...) auch ausführlich (telefonisch zzt.) beraten darf, denn darauf haben Sie einen Anspruch. Alles Gute und viel Erfolg!
Olafam 08.12.2020 | 22:53
Zitat von Sandarita anzeigen
Dennoch sollten Sie den ersten Schritt vor dem zweiten machen und einen Rentenantrag stellen. Falls dieser tatsächlich abgelehnt wird, haben Sie es schwarz auf weiß und können dann entsprechend handeln (Widerspruch, Klage). Dann macht auch der Weg zu einem Rechtsbeistand oder einem Sozialverband Sinn. Wenn Sie und andere Sie als erwerbsgemindert sehen, die RV aber nicht, gibt es nur 2 Möglichkeiten :Akzeptanz oder Kampf!
Paulam 09.12.2020 | 07:01
Bei der DRV geht rein gar nichts automatisch. Über die EMR wird nur entschieden, wenn sie einen Antrag stellen. Deshalb bleibt ihnen nur übrig, das nachzuholen. Allerdings sehen die Chancen nicht gut aus, bei einer Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel keine EMR bewilligt. Gucken sie mal auf den Bogen Epikrise etwa in der Mitte des Bogens gibt es ein Kreuz für die Arbeitsfähigkeit und ganz unten links für die Erwerbsfähigkeit. Das ist der Riesen Unterschied. Und vorzugsweise steht noch bei positive Leistungsfähigkeit „aufgehoben“ Dann haben sie gute Chancen
Sandaritaam 09.12.2020 | 08:48
Hallo Paul, vielen dank für Ihre Antwort. Wie gesagt das habe ich nicht gewusst, du hatte ich von Anfang an eine andere Aussage bekommen. Ich verstehe zwar nicht woher der Gedanke kommt das ein RehaBericht umgewandelt wird aber gut. Bei mir wurde im Bericht 2 mal angekreuzt das ich unter 3 Stunden nicht arbeiten gehen kann und das eine TeilhabeFähigkeit am ArbeitsMarkt nicht gegeben ist. Also brauche ich mir erstmal noch gar kein Anwalt holen? Sondern erst wenn ich eine Ablehnung habe? Bedeutet das auch,Wenn ich einen Antrag Stelle das alles von dem Arzt dort in der Rentenstelle der gesagt hat ich könne arbeiten gehen alles nochmal Neu beurteilt wird?
Sandaritaam 09.12.2020 | 13:57
Vieleñ Dank für die Antwort Eine Frage habe ich aber noch, Warum sagt man das so? Also warum schäm Kliniken und auch Mitarbeiter selbst von der RentenStelle,Das es stimmt das ein Reha Bericht umgewandelt werden kann. Was ist dann damit gemeint?
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