Hallo, Clara,
es ist schwierig ohne weitere Informationen den Sachverhalt zu bewerten. Wir wissen auch nicht, wer die medizinische Reha beantragt bzw. wer die Initiative dazu ergriffen hat (Sie bzw. Ihr behandelnde Arzt oder Ihre Krankenkasse?).
Wir gehen nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung davon aus, dass Sie z.Z. arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen und von der Krankenkasse aufgefordert wurden den Reha-Antrag zu stellen. Sollte dies der Fall sein, könnte alternativ nach einer durchgeführten medizinischen Reha oder nach Ablehnung des Reha-Antrages geprüft werden, ob Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als erwerbsgemindert eingestuft werden und somit ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung begründet werden könnte. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Rente im Vergleich zur Altersrente. Informationen Dazu können Sie Ihrer Renteninformation/-auskunft entnehmen. Die Erwerbsminderungsrente könnte höher sein als die geplante Altersrente sein.
Sollte es Ihre Absicht sein, dass Sie in 10 Wochen eine vorgezogene Altersrente beantragen wollen (also nicht die Regelaltersrente), wird dies der DRV zunächst nicht bekannt sein, dass Sie diese Absicht haben, sofern Sie uns noch nicht darüber informiert haben.
Wir raten Ihnen zu einer persönlichen oder telefonischen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder zur Klärung des Sachverhalts und Beratung über Servicetelefon TelNr. 0800 1000 4800.