Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rehabilitation bei Onkologie

von Jürgen Albrecht25.05.2016 | 15:20
1267 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, als Krebspatient nach einer schweren op steht mir eine AHB Reha zu. Meine Frage , da ich Rentner bin musste ich bisher über meine Kranken kasse in Reha gehen. Warum geht das nicht als Krebspatient? Ich hätte eine viel größere Auswahl an hervorragenden Kliniken über die Krankenkasse. Kann mir das mal einer erklären? Auch das heute immer unterschiedlich gehandelt wird, ob ich früher LVA oder BFA war. Mfg J.Albrecht

8 Antworten

MWXZam 25.05.2016 | 17:44
Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Alles Gute
Jürgen Albrechtam 25.05.2016 | 21:35
Aber nur bei der DRV 2014 musste ich als Rentner meine Rehabilitation bei der Krankenkasse beantragen da War die DRV nicht mehr für mich zuständig
Herz1952am 26.05.2016 | 13:19
Hallo Jürgen Albrecht, wenn Sie schon 2014 als Rentner über die Krankenkasse (der Rentner) in Reha gegangen sind, verstehe ich nicht, dass Ihre Krankenkasse nicht für die Anschluss-Heilbehandlung nach der OP zuständig ist. Ich nehme sogar an, dass die RV die Übernahme der Kosten ablehnt, weil durch die Reha lediglich die medizinische Erholung von der OP im Vordergrund steht. Reden Sie nochmal mit Ihrer Krankenkasse, wie dies jetzt tatsächlich läuft und warum. Es könnte folgendes sein: Die RV ist dafür zuständig, falls Sie eine befristete EM-Rente erhalten. Es könnte auch ein Verwaltungsfehler bei der Krankenkasse vorliegen, dass Sie noch als befristeter EM-Rentner bei Ihrer Krankenkasse geführt werden. Dann würde die RV jedoch die Übernahme der Reha ablehnen, wenn Sie eine unbefristete EM-Rente erhalten. Das gleiche müsste auch der Fall sein, wenn Sie "normaler" Altersrentner sind. Wenn ich Sie richtig verstehe, stehen Sie noch vor der OP oder sind noch im Krankenhaus, das die AHB einleitet oder einleiten will. Dann können Sie dies nochmal mit der Klinik besprechen, ob Sie tatsächlich nicht über die Krankenkasse in die AHB-Reha kommen können. Die Krankenkassen gehen allerdings zunächst einmal von der nächstgelegenen geeigneten Klinik aus. Aber dies könnten Sie im Einvernehmen mit der KK ändern. Ob das unterschiedlich gehandhabt wird ob früher LVA oder BfA, kann ich so nicht beantworten. Wenn Sie durch die RV in Reha gehen sollten, stünden Ihnen eigentlich auch jede Menge Möglichkeiten zu, so wie "MWXZ" schon erwähnte. Wenn ich mich recht erinnere, war ich nach meiner OP (noch nicht in Rente) in einer Klinik, die sowohl von der BfA (das könnte schon eine Rolle spielen, zumindest 2005), als auch von meiner Krankenkasse zugelassen war. Ich kann allerdings nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob das über die Krankenkasse ging, ich bin aber der Meinung, dass ich danach fragte, ob diese von meiner KK zugelassen ist, weil es meine Wunschklinik war auf Empfehlung von anderen Patienten. Diese Klinik war für Innere Krankheiten (Herz, andere Organe, Krebs - zumindest für Nachsorge und orthopädische "Sachen") zugelassen. Sollten Sie sich für diese Klinik interessieren, ich nenne Ihnen gerne den Namen und den Ort.
der anderenam 26.05.2016 | 20:10
Hallo Jürgen Albrecht, lassen Sie mich zitieren: "Onkologische Rehabilitationsleistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie bereits eine Rente bekommen (zum Beispiel eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente). Mehr dazu gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… und hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Warum in Ihrem Fall die Kasse die Kosten übernommen hat, kann man nur spekulieren, Grund kann z. B. eine Antragstellung außerhalb der 2-Jahresfrist sein.
Jürgen Albrechtam 26.05.2016 | 22:33
Hallo, also bin 66 Jahre und schon seit 6 Jahren in Rente. Konnte als schwerbehinderter mit 60 Jahren gehen, da ich unter den vertrauensschutz fiel 2001 50 ich 50 Jahre und hatte 50 GDB. also bin 2009 ormal ohne Abzug in Rente gegangen , als 60 jähriger. in meinem aktiven Arbeitsleben habe ich 7 kuren und reha gemacht. 2014 habe ich einen reha antrag bei der DRV gemacht.Dort wurde mir gesagt für Rentner sind sie nicht mehr zuständig sondern die Krankenkasse. Ich liege noch in Tübingen in der Klinik und hatte eine HIPEC op die sehr gut verlaufen . die zuständige Sozialarbeiterin hat dann ein paar reha Kliniken zur AHB vorgeschlagen. Durch meine spezielle op War die Auswahl nicht groß. Auf meine Nachfrage wieso nicht über meine krankenkasse , bekam ich zur Antwort onkologie Patienten grundsätzlich nur über die DRV . warum, das möchte ich gerne wissen.
MWXZam 27.05.2016 | 13:04
Das Wunsch-und Wahlrecht gilt auch bei Kostenträger Krankenkasse. Sie müssen es begründen, warum diese Klinik: In meinem Antrag habe ich mein Wunsch‐ und Wahlrecht nach §9 SGB IX ausgeübt und dargelegt, welche spezifischen Gründe eine Behandlung in der von mir gewählten Klinik erforderlich machen. □ Ich habe ausgeführt, dass auf Grund meiner persönlichen und familiären Situation eine Behandlung in der gewählten Klinik erforderlich ist. Die persönliche Lebenssituation ist laut § 9 SGB IX i.V.m. § 33 Abs. 1 SGB IX ein schwerwiegendes Kriterium bei der Ausübung des Wunschund Wahlrechts. □ Ich habe ausgeführt, dass die speziellen Leistungsmerkmale der von mir gewählten Klinik eine besondere Bedeutung für meine Behandlung haben. □ Sonstiges: _________________________________________________________________ Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, meinem ursprünglichen Antrag vom __.__.____ zu entsprechen und die dafür erforderliche Kostenübernahmeerklärung kurzfristig auszustellen.
der anderenam 27.05.2016 | 15:43
Hallo Jürgen Albrecht, ich hatte ihr Problem auch falsch verstanden. Warum in ihrem Fall die Kasse die Kosten nicht übernimmt: weil sie nicht zuständig ist! Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Einrichtungen, die Ihnen vom Sozialdienst vorgeschlagen wurden? Wenn es starke medizinische Gründe gibt, können Sie ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben. Bedenken Sie aber dabei, dass Ihre Wünsche das AHB-Verfahren aushebeln können und der Antrag dann im "regulären" Verfahren geprüft werden muss. Ich an Ihrer Stelle würde mich erneut mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen, damit Sie Ihre Optionen genau kennen. Alles Gute!
Herz1952am 27.05.2016 | 15:57
Was für ein elendiges Geschwafel.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026