Hallo Jürgen Albrecht,
wenn Sie schon 2014 als Rentner über die Krankenkasse (der Rentner) in Reha gegangen sind, verstehe ich nicht, dass Ihre Krankenkasse nicht für die Anschluss-Heilbehandlung nach der OP zuständig ist.
Ich nehme sogar an, dass die RV die Übernahme der Kosten ablehnt, weil durch die Reha lediglich die medizinische Erholung von der OP im Vordergrund steht.
Reden Sie nochmal mit Ihrer Krankenkasse, wie dies jetzt tatsächlich läuft und warum.
Es könnte folgendes sein: Die RV ist dafür zuständig, falls Sie eine befristete EM-Rente erhalten. Es könnte auch ein Verwaltungsfehler bei der Krankenkasse vorliegen, dass Sie noch als befristeter EM-Rentner bei Ihrer Krankenkasse geführt werden. Dann würde die RV jedoch die Übernahme der Reha ablehnen, wenn Sie eine unbefristete EM-Rente erhalten.
Das gleiche müsste auch der Fall sein, wenn Sie "normaler" Altersrentner sind.
Wenn ich Sie richtig verstehe, stehen Sie noch vor der OP oder sind noch im Krankenhaus, das die AHB einleitet oder einleiten will. Dann können Sie dies nochmal mit der Klinik besprechen, ob Sie tatsächlich nicht über die Krankenkasse in die AHB-Reha kommen können.
Die Krankenkassen gehen allerdings zunächst einmal von der nächstgelegenen geeigneten Klinik aus. Aber dies könnten Sie im Einvernehmen mit der KK ändern.
Ob das unterschiedlich gehandhabt wird ob früher LVA oder BfA, kann ich so nicht beantworten. Wenn Sie durch die RV in Reha gehen sollten, stünden Ihnen eigentlich auch jede Menge Möglichkeiten zu, so wie "MWXZ" schon erwähnte.
Wenn ich mich recht erinnere, war ich nach meiner OP (noch nicht in Rente) in einer Klinik, die sowohl von der BfA (das könnte schon eine Rolle spielen, zumindest 2005), als auch von meiner Krankenkasse zugelassen war. Ich kann allerdings nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob das über die Krankenkasse ging, ich bin aber der Meinung, dass ich danach fragte, ob diese von meiner KK zugelassen ist, weil es meine Wunschklinik war auf Empfehlung von anderen Patienten.
Diese Klinik war für Innere Krankheiten (Herz, andere Organe, Krebs - zumindest für Nachsorge und orthopädische "Sachen") zugelassen.
Sollten Sie sich für diese Klinik interessieren, ich nenne Ihnen gerne den Namen und den Ort.