Guten Morgen Max Strohm!
Meine erste Vermutung geht auch in Richtung "Änderung des Beitragssatzes der Krankenkasse".
Gerade bei den teilweise langjährigen beruflichen Reha-Maßnahmen können sich aber auch die Berechnungsgrundlagen der Übergangsgeldberechnung verändern. Eine solche Änderung sollte Ihnen aber per Bescheid mitgeteilt werden.
Wenden Sie sich daher bitte an die Sachbearbeitung.
Im Zweifel ist eine Anfrage über die Online-Dienste der schnellste Weg:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung