Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenden Sie sich für eine Krankschreibung an Ihren zuständigen Hausarzt .
Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) sorgt dafür, dass Sie Arbeitslosengeld I erhalten, wenn Ihr Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft und Sie immer noch krank sind .
Sie werden von Ihrer Krankenkasse schriftlich darauf hingewiesen , dass Ihr Krankengeld ausläuft .
Mit diesem Schreiben melden Sie sich arbeitslos ..
Des Weiteren empfehle ich Ihnen , einen Beratungstermin bei Ihren Rentenversicherungsträger zu vereinbaren , um sich über eine Erwerbsminderungsrente zu informieren .
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