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Experten-Antwort

Rehaentlassung 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig

von Kiki10.09.2026 | 08:40
33 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, werde am Mittwoch arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Empfehlung 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig. Ich leider unter Post Covid und habe extreme Atemnot. Kann keine 50 Meter gehen ohne stehen zu bleiben. Ich hab noch viele Symtome und weiß nicht wie ich 3 bis 6 Stunden arbeiten soll. Konnte vor meiner Krankschreibung nur 1 Stunde pro Tag arbeiten. Das wird hier leider nicht berücksichtigt. Wie geht es jetzt weiter? Kann der Hausarzt mich trotzdem Krankschreiben? Mein Krankengeld läuft zum 01.11.2026 aus. Was dann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2026 | 08:56

Wenden Sie sich  für eine Krankschreibung an Ihren zuständigen Hausarzt .

 

Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) sorgt dafür, dass Sie Arbeitslosengeld I erhalten, wenn Ihr Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft und Sie immer noch krank sind .

 

Sie werden von Ihrer Krankenkasse schriftlich darauf hingewiesen , dass Ihr Krankengeld ausläuft . 

Mit diesem Schreiben  melden Sie sich arbeitslos ..

Des Weiteren empfehle ich Ihnen , einen Beratungstermin bei Ihren Rentenversicherungsträger zu vereinbaren , um sich über eine Erwerbsminderungsrente zu informieren .

3 Antworten

Uweam 10.09.2026 | 08:44
Sie können einen Rentenantrag stellen, vielleicht wird es ja wenigstens eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Das wird hier niemand beantworten können. Und selbstverständlich kann ihr Arzt sie weiter krankschreiben. Ab November gibt es dann ALG1. Da googeln Sie bitte mal selbst nach dem Wort Nahtlosigkeit.
EMam 10.09.2026 | 08:53
Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Was daraus wird bleibt abzuwarten. Da es bis zu einer endgültigen Entscheidung durchaus mehrere Monate dauern kann, sollten Sie frühzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, damit Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nicht ohne Leistungen dastehen.
Sozialdienstam 10.09.2026 | 09:15
Wenn Sie noch in der Rehaklinik sind, sollten Sie sich schleunigst einen Termin beim Sozialdienst machen. Die erklären Ihnen in aller Ruhe die hier schon genannten Dinge wie Nahtlosigkeit. Auch weitere Möglichkeiten wie berufliche Rehamaßnahme (Ziel: sitzende Tätigkeit) oder Teilerwerbsminderungsrente oder Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie arbeitsunfähig entlassen werden, kann der Hausarzt Sie weiter "krankschreiben", denn nach der Reha läuft dann bei bei Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld weiter, aber nur, wenn Sie krankgeschrieben sind.
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