Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehafähig trotz Schwangerschaft?

von Stopi201721.07.2018 | 08:26
1760 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, Ich hatte im Februar einen Arbeitsunfall bei dem ich mir die Achillessehne angerissen habe. Nun war ich am Donnerstag zum kontroll MRT und dort wurde noch eine Reizung der Sehne, sowie ein Schleimbeutel festgestellt.alles in allem wäre die Erkrankung aber rückläufig. Der behandelnde Oberarzt meinte nun ich soll in eine stationäre Reha. Ich bin in der 13ssw, und weis nicht ob ich das körperlich wirklich schaffe. Dürfte ich die Reha wegen der Schwangerschaft ablehnen? Welche Konsequenzen hätte das? Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich eigentlich gerne arbeiten gehen wollte und diese Reha, mich echt fertig macht und ich fast nur weine, da ich echt Angst um mein Baby habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stopi2017,

bitte klären Sie Ihre Fragen mit Ihrer Frauenärztin und der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 21.07.2018 | 08:36
Als medizinischer Laie (und das sind alle hier im Forum) sehe ich das Problem nicht. Warum soll eine Reha dem Baby schaden, bzw. in der Schwangerschaft gefährlicher sein als sonst? Zudem gibt es doch in der Klinik jederzeit medizinisches Fachpersonal. In einem akuten Notfall wären Sie sogar besser versorgt als wenn der Notfall daheim passiert. Etwaige Belastungen kann man entsprechend dosieren und andererseits entfallen in der Reha viele Belastungen des täglichen Lebens, wie Einkaufen, Kochen, Putzen, arbeiten, etc. Wo ist also das Problem? Außerdem hat doch bisher lediglich ein Arzt dieses Thema angesprochen. Die Reha steht also gar nicht konkret im Raum. Normalerweise stellt der Patient den Antrag dafür - wenn Sie nicht in Reha wollen, stellen Sie "einfach keinen Antrag" und alles ist gut. Sollten Sie von Kasse oder BG zur Reha aufgefordert werden, sollten Sie Ihre Sorgen mit Ihrem Frauenarzt besprechen, der kann mit Bescheinigungen/Attesten helfen, wenn er in der Reha eine Gefahr sehen würde. Fazit: beruhigen Sie sich und versuchen das WE zu geniessen.
Stopi2017am 21.07.2018 | 08:40
Die BG hat den Antrag gestellt und am Donnerstag müsste ich schon kommen. Nun ja ich werde dies mit meiner Frauenärztin besprechen
KSCam 21.07.2018 | 08:42
Also gehen Sie am Montag zur Frauenärztin und besprechen dort das Ganze. Freut mich dass dieser Tipp Ihnen geholfen hat.
Christoph Y.am 21.07.2018 | 11:07
Was bedeutet die Abkürzung "13ssw"????? Ja, Sie dürften die Reha wegen der Schwangerschaft ablehnen. Und Konsequenzen haben Sie dadurch nicht.
Grokoam 21.07.2018 | 11:26
Guten Morgen, Ich hatte im Februar einen Arbeitsunfall bei dem ich mir die Achillessehne angerissen habe. Nun war ich am Donnerstag zum kontroll MRT und dort wurde noch eine Reizung der Sehne, sowie ein Schleimbeutel festgestellt.alles in allem wäre die Erkrankung aber rückläufig. Der behandelnde Oberarzt meinte nun ich soll in eine stationäre Reha. Ich bin in der 13ssw, und weis nicht ob ich das körperlich wirklich schaffe. Dürfte ich die Reha wegen der Schwangerschaft ablehnen? Welche Konsequenzen hätte das? Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich eigentlich gerne arbeiten gehen wollte und diese Reha, mich echt fertig macht und ich fast nur weine, da ich echt Angst um mein Baby habe.
Was bedeutet die Abkürzung "13ssw"????? Ja, Sie dürften die Reha wegen der Schwangerschaft ablehnen. Und Konsequenzen haben Sie dadurch nicht.
SüdSüdWest.
Anonym!am 22.07.2018 | 02:42
Eine Reha wegen Schwangerschaft ablehnen, sollten Sie bei Ihrer BG ggf. unter Beifügung eines ärztlichen Attest von Ihrem Frauenarzt beifügen. Es wird wohl dann der medizinische Dienst von der BG entscheiden müssen. Ich denke aber, dass es kein Problem sein wird, wenn Sie einen Attest vom Frauenarzt vorlegen. Kein Arzt will sich den Schuh anziehen, wenn Sie zur Reha gehen und es passiert was, dass er indirekt der Buhmann ist. Außerdem spielt die psychische Fassung von Schwangeren sicherlich auch eine große Rolle. Bitte bedenken Sie folgendes: Eine Geburt ist ein Kraftakt. Nicht das durch die fehlende Behanldung Ihre Geburt körperlich erschwert wird. Und selbst wenn Sie gezwungen werden sollten zur Reha zu gehen. Gehen Sie einfach der Formkorrektheithalber hin. Und wenn es nicht geht, melden Sie sich krank und gehen zu Ihrem Frauenarzt. Spätestens dann wird Sie Ihre Frauenarzt aus dem Verkehr ziehen und die BG guckt in die Röhre.
nur mal soam 22.07.2018 | 18:07
Ich frage mich, warum man wegen Schwangerschaft nicht zur Reha kann? Schwangerschaft ist doch keine Krankheit und die Belastung wird in der Reha dem Körperzustand angepasst. Falls es sich bei Ihnen nicht um eine Risikoschwangerschaft handel sollte, können Sie doch beruhigt da hin gehen und kommen gesünder für die Entbindung wieder zurück. Schönes Restwochenende
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026