Hallo Frau Fischer, kein Mensch kann Sie zum Kurantritt zwingen. Bei einem späteren Antrag auf Leistungen der Rentenversicherung (Reha oder Rente) werden allerdings erneut die Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung geprüft. Wenn Sie Beispielsweise ein Angebot für eine Rehabilitationsleistung während eines Rentenverfahrens ablehnen würden, wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Rente wegen mangelnder Mitwirkung an der Widerherstellung Ihrer Gesundheit abgelehnt würde. Ob die Krankenkasse bei einer späteren AU. Krankengeld leisten wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Besserung.