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Experten-Antwort

Rehamaßnahme nicht antreten

von Sabine Fischer15.09.2010 | 11:12
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Ausgangslage: Bin seit Jahresbeginn wegen Depressionen und Burnout krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mache inzwischen ambulante Therapie und nehme Medikament. Die Krannkenkasse hat mich vor Monaten aufgefordert beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen. Habe dies getan und nun eine 6 wöchige Kur bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich geht es mir jedoch viel besser und ich halte die Kur für nicht notwendig. Werde meine Arbeit kündigen und eine Auszeit (ist mir finanziell möglich) nehmen. D.H. ich werde dann auch kein Krankengeld mehr beziehen. Nun die Frage: Kann ich den Kurantritt ablehnen ? Entstehen dann jetzt oder später Nachteile ? Z.B. bei erneuter AU und Antrag auf Reha wegen Depressionen ? Können Leistungen versagt werden ? Würde der Krankenkasse und Rentenversicherung erklären, dass ich wieder arbeitsfähig bin (lass mich vom Arzt gesund schreiben), Die ambulante Psychotherapie ihre Wirkung gezeigt hat und ich nun durch die Auszeit für mich eine Möglichkeit der Rehabilitation gefunden habe. Schönen Gruß S.Fischer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Fischer, kein Mensch kann Sie zum Kurantritt zwingen. Bei einem späteren Antrag auf Leistungen der Rentenversicherung (Reha oder Rente) werden allerdings erneut die Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung geprüft. Wenn Sie Beispielsweise ein Angebot für eine Rehabilitationsleistung während eines Rentenverfahrens ablehnen würden, wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Rente wegen mangelnder Mitwirkung an der Widerherstellung Ihrer Gesundheit abgelehnt würde. Ob die Krankenkasse bei einer späteren AU. Krankengeld leisten wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Besserung.

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