Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehantrag abgelehnt, EM-Rentenantrag aber bereits im März 2019 gestellt.

von Pusteblume23.09.2020 | 13:27
281 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe meinen EM-Rentenantrag im März 2019 gestellt. Im September 2019 musste ich nochmal Arztberichte schicken. Im Januar 2020 war ich beim Gutachter. Dann wurde ich aufgefordert, eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Da mir dies nicht möglich ist, aus gesundheitlichen Gründen, habe ich Arztberichte und meine Einschränkungen zur RV geschickt. Seit Juli 2020 bin ich ausgesteuert und habe die Nahtlosigkeit beim ALG1. Nun kam die Absage der Reha, da eine Besserung meiner Erwerbsminderung nicht absehbar ist. Was muss ich denn jetzt tun? Mir wird immer gesagt, ich solle einen Rentenantrag stellen, dies habe ich doch bereits letztes Jahr getan. Muss ich jetzt nochmal einen neuen Antrag stellen? Vielen Dank im Voraus MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pusteblume,

grundsätzlich gilt bei einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente die Prüfung "Reha vor Rente". Dies wurde in Ihrem Fall entsprechend geprüft.

Nach Ablehnung der Reha-Maßnahme wird das zuvor gestellte Rentenantragsverfahren automatisch wieder aufgenommen und der Rentenanspruch geprüft.

Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch nach dem Sachstand des anhängigen Rentenantrages nach Ablehnung der Reha nachfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 23.09.2020 | 13:37
Die eine Möglichkeit ist, dass Sie einfach abwarten... :-) Aber die bessere wäre, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung direkt anrufen und dies dort klären. Zu empfehlen wäre dafür den Ansprechpartner zu kontaktieren, der auf dem Ablehnungsbescheid der Reha vermerkt ist und diesem den Sachverhalt zu schildern. Dadurch könnte sich der Weg von einer Abteilung (Reha) in die andere (Rente) evtl. beschleunigen. Viel Erfolg und alles Gute!
Ichweißesam 26.09.2020 | 22:10
Hallo, bei mir lief es letztes Jahr genauso ab. Wenn die Reha abgelehnt wird, weil keine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht werden kann und sich dadurch auch keine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erreichen lässt - kannst du dich eigentlich schon etwas entspannt zurücklehnen und nur noch auf den pos. Bescheid für die EMR-Rente warten. Allerdings ist nat. noch nicht klar, ob es auch "nur" auf eine teilweise-EMR hinauslaufen wird/kann. Dennoch - atme durch - die Zeichen stehen auf GRÜN - bei mir kam kurze Zeit nach Ablehnung der Reha wg. o.g. Gründe, die Bewilligung für die volle EMR.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026