Hallo Pusteblume,
grundsätzlich gilt bei einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente die Prüfung "Reha vor Rente". Dies wurde in Ihrem Fall entsprechend geprüft.
Nach Ablehnung der Reha-Maßnahme wird das zuvor gestellte Rentenantragsverfahren automatisch wieder aufgenommen und der Rentenanspruch geprüft.
Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch nach dem Sachstand des anhängigen Rentenantrages nach Ablehnung der Reha nachfragen.