Guten Tag Jackie,
Rehasport wird durch die Rentenversicherung erbracht, wenn es sich um eine ergänzende Leistung im Anschluß an eine Leistung zur Teilhabe handelt. In Ihrem Fall ist dies nicht der Fall. Daher ist ihre Krankenkasse für die Erbringung dieser Leistung zuständig.
Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist von Ihrem gesamten gesundheitlichen Zustand bzw. von Ihrem Restleistungsvermögen abhängig. Allein der Rehasport ist kein Ausschlußgrund für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente. Eine Überprüfung Ihres gesundheitlichen Zustandes kann grundsätzlich zu jeder Zeit erfolgen.