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Experten-Antwort

Rehatermin bei laufendem Widerspruch

von siris27.05.2021 | 18:40
276 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, meinem Antrag auf eine stationäre Rehabilitation wurde von der DRV stattgegeben. Leider wurde ich aber einer anderen Klinik, als gewünscht zugeteilt. Daraufhin habe ich einen fachlich begründeten Widerspruch bei der DRV eingelegt. Eine schriftliche Begründung meiner Therapeutin für die eigentliche Klinikwahl beiliegend. Abgeschickt per Einschreiben am 12.05. zugestellt bei der DRV laut Sendungsverfolgung am 17.05. Am 14.05 bekam ich aber von meiner Krankenkasse die Einschränkung meines Dispositionsrechts mitgeteilt. Datiert ist das Schreiben vom 11.05. Am 22.05. wurde mir dann von der zunächst benannten Klinik (gegen die ich Widerspruch erhoben hatte) mitgeteilt, dass ich am 09.06.2021 dort zur Reha erscheinen soll. Ich habe zunächst noch abgewartet, ob irgend eine Mitteilung von der DRV kommt, dass aufgrund des Widerspruches dieses zunächst gestoppt wird. Bislang kam aber nichts. Ich habe telefonisch auch niemanden bei der Rehabilitationsabteilung der DRV erreichen können, es gibt nur Hinweise auf eine schwierige telefonische Erreichbarkeit aufgrund der aktuellen Coronasituation. Auf meine Email, die ich noch einmal am 19.05. meinem Einschreiben hinterhergeschoben habe, kam keine Antwort. Jetzt läuft mir die Zeit davon. Wie gehe ich hier vor? Vielen Dank für hilfreiche Antworten Siris

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2021 | 09:14

Hallo siris,

bei der Auswahl der Klinik, in der die medizinische Rehabilitation stattfindet, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Medizinische Faktoren (bspw Hauptindikation und Begleiterkrankungen), Organisatorische Faktoren (bspw Auslastung der Reha-Einrichtung), Strukturqualität (bspw medizinisches, therapeutisches und personelles Konzept sowie der wirtschaftliche Aufwand) und die berechtigten Wünsche des Versicherten fließen in die Auswahl der Klinik mit ein.

Ob der Wunsch nach einer bestimmten Klinik, die im Rahmen des Antrages angegeben wurde, tatsächlich berechtigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Klinik kann beispielsweise dann nicht belegt werden, wenn die Einrichtung nicht indikationsgerecht oder aus anderen Gründen ungeeignet ist oder die Einrichtung vertraglich nicht belegt wird (§ 15 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) und gleichzeitig andere indikationsgerechte eigene oder Vertragseinrichtungen existieren.

Bei der Entscheidung über Ihren Antrag und die Belegung der „richtigen“ Klinik berücksichtigt die Rentenversicherung alle oben genannten Punkte nach pflichtgemäßem Ermessen und entscheidet dann nach einer gewissenhaften Abwägung aller Faktoren und Wünsche.

Da uns jedoch nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles bekannt sind, kann die Erfolgsaussicht Ihres Widerspruches oder die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung von hier aus nicht beurteilt werden.

Um Nachteile bei der Zahlung von Krankengeld zu vermeiden, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um die weitere Vorgehensweise (Nichtantritt, Verschiebung des Aufnahmetermins) im Einvernehmen mit der Krankenkasse zu besprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

8 Antworten

Schadeam 27.05.2021 | 19:02
Was soll Ihnen da von außen jemand raten? Jetzt geht einmal bei der DRV alles schnell (Bewilligung und Mitteilung der Klinik) und es ist auch wieder nicht Recht, weil der Kunde nicht dorthin will wohin er soll. Alles dauert halt seine Zeit - vielleicht hören Sie bis zum 9. Juni was - sind ja noch 2 Wochen bis dahin.....Sie sind aber nicht der einzige Kunde der was will.
Siehe hieram 27.05.2021 | 19:23
Hallo Siris, bezüglich Dispositionsrecht etc. wurde es ja neulich schon 'geklärt' (trifft zur Zeit noch nicht zu). Nunmehr könnten Sie aber die Krankenkasse 'mit ins Boot' holen. Denn die ist ja (auch) daran interessiert, dass schnellstmöglich geklärt wird, ob Sie weiter Krankengeld beziehen oder doch eine Erwerbsminderung vorliegt. Und bevor Sie der zugewiesenen Klinik absagen (weil Sie da ja eigentlich nicht hinwollen), sollten Sie herausfinden, ob denn Ihre 'Wunschklinik' tatsächlich kurzfristig für Sie einen Platz hätte. Und hier käme dann evtl. Ihre Krankenkasse mit ins Spiel, die bei der Terminvergabe die Dringlichkeit vielleicht besser argumentieren kann als Sie selbst. Da sollten Sie also einfach mal mit der Sachbearbeitung Ihrer KK sprechen, was die für Sie tun kann. Ansonsten müsste natürlich die zugewiesene Klinik baldmöglich informiert werden, dass Sie dort nicht erscheinen wollen. Aber erst das andere klären, sonst stehen Sie plötzlich ganz ohne Reha(termin) da. Alles Gute!
Berateram 27.05.2021 | 19:25
Was soll Ihnen da von außen jemand raten? Jetzt geht einmal bei der DRV alles schnell (Bewilligung und Mitteilung der Klinik) und es ist auch wieder nicht Recht, weil der Kunde nicht dorthin will wohin er soll. Alles dauert halt seine Zeit - vielleicht hören Sie bis zum 9. Juni was - sind ja noch 2 Wochen bis dahin.....Sie sind aber nicht der einzige Kunde der was will.
Schade, Sie haben nicht wirklich begriffen worum es mir geht. Daher lege ich Ihre Antwort jetzt auf den Stapel "Ich weiß zwar nicht worum es geht, antworte aber trotzdem. freundlichen Gruß
Auch wenn Sie hier keine Wunschantwort erhalten, sollten Sie sich in Ihren Äußerungen mäßigen. Ihr logischer Verstand müsste Ihnen doch sagen, dass Sie hier im Forum für derartige Probleme keine Lösung finden können. Schreiben Sie eine E-Mail oder ein Fax an die Stelle, die Ihnen den Bewilligungsbescheid erteilt hat und bitten Sie um zeitnahen Rückruf. Mehr kann Ihnen hier niemand raten.
sirisam 27.05.2021 | 20:35
Zitat von Berater anzeigen
Schade, Sie haben nicht wirklich begriffen worum es mir geht. Daher lege ich Ihre Antwort jetzt auf den Stapel "Ich weiß zwar nicht worum es geht, antworte aber trotzdem. freundlichen Gruß
Auch wenn Sie hier keine Wunschantwort erhalten, sollten Sie sich in Ihren Äußerungen mäßigen. Ihr logischer Verstand müsste Ihnen doch sagen, dass Sie hier im Forum für derartige Probleme keine Lösung finden können. Schreiben Sie eine E-Mail oder ein Fax an die Stelle, die Ihnen den Bewilligungsbescheid erteilt hat und bitten Sie um zeitnahen Rückruf. Mehr kann Ihnen hier niemand raten.
Lieber Berater, mein logischer Menschenverstand sagt mir, dass es hinsichtlich einem nachträglich ausgesprochenen Dispositionsrecht und diversen zeitlichen Überschneidungen tatsächlich Irritationen für den Laien (zu denen ich gehöre) geben kann und auch darf. Dafür gibt es dann ja Foren wie diese, wo man fragen darf und auf eine sachdienliche Antwort hoffen kann. Und wie man an dem Beantworter vor Ihnen sehen kann, klappt das dann ja auch. Ich bin sehr dankbar dafür, dass es Menschen gibt, die versuchen hier mit Rat zur Verfügung zu stehen. Alles Weitere verstehe ich eher nicht und möchte es dann auch bei denen belassen, die sich aus anderen Gründen als einer Hilfestellung äußern. Denn da gehört es wohl auch hin.
Schadeam 27.05.2021 | 20:32
Lieber Fragesteller, als Praktiker weiß ich sehr wohl um was es Ihnen geht: eine umgehende Lösung Ihres Problems. Bei realistischer Einschätzung unter Beachtung der normalen internen Abläufe in der DRV können Sie heute noch gar keine Antwort haben. Ein eingelegter Widerspruch wandert erst mal zur "Widerspruchsabteilung", wird dort erfasst und geht dann zur Sachbearbeitung - die prüfen ob man abhelfen kann. Allein dieser hausinterne Weg kann 6-10 Arbeitstage beanspruchen; Wer die Abläufe kennt hätte Ihnen vielleicht geraten nicht "Widerspruch einzulegen" sondern "einfach um Überprüfung" zu bitten. Zeitgleich kommt Ihr Mail rein, das zum Vorgang sortiert werden muss, auch das kann dauern (Posteingang - Sachbearbeitung - Widerspruchsmensch / sind einfach Wege die Zeit kosten). So gesehen kann heute eigentlich noch gar keine Antwort da sein! Bedenke ich noch dass derzeit Pfingsferien sind (auch DRV ler sind mal im Urlaub und sicher nicht die komplette Begeschaft am arbeiten) und die Home Office Situation, muss ich eigentlich nicht mehr sagen. Auch ist es nicht unnormal dass ein eingehender Vorgang nicht sofort, sondern erst an 2., 3. oder 4. Tag bearbeitet wird. Vielleicht schaffen Sie es ja in den nächsten Tagen einen engagierten Mitarbeiter Ihres RV Trägers ans Telefon zu bekommen? Wäre wünschenswert, aber......
sirisam 27.05.2021 | 20:28
Zitat von Siehe hier anzeigen
Guten Abend, meinem Antrag auf eine stationäre Rehabilitation wurde von der DRV stattgegeben. Leider wurde ich aber einer anderen Klinik, als gewünscht zugeteilt. Daraufhin habe ich einen fachlich begründeten Widerspruch bei der DRV eingelegt. Eine schriftliche Begründung meiner Therapeutin für die eigentliche Klinikwahl beiliegend. Abgeschickt per Einschreiben am 12.05. zugestellt bei der DRV laut Sendungsverfolgung am 17.05. Am 14.05 bekam ich aber von meiner Krankenkasse die Einschränkung meines Dispositionsrechts mitgeteilt. Datiert ist das Schreiben vom 11.05. Am 22.05. wurde mir dann von der zunächst benannten Klinik (gegen die ich Widerspruch erhoben hatte) mitgeteilt, dass ich am 09.06.2021 dort zur Reha erscheinen soll. Ich habe zunächst noch abgewartet, ob irgend eine Mitteilung von der DRV kommt, dass aufgrund des Widerspruches dieses zunächst gestoppt wird. Bislang kam aber nichts. Ich habe telefonisch auch niemanden bei der Rehabilitationsabteilung der DRV erreichen können, es gibt nur Hinweise auf eine schwierige telefonische Erreichbarkeit aufgrund der aktuellen Coronasituation. Auf meine Email, die ich noch einmal am 19.05. meinem Einschreiben hinterhergeschoben habe, kam keine Antwort. Jetzt läuft mir die Zeit davon. Wie gehe ich hier vor? Vielen Dank für hilfreiche Antworten Siris
Hallo Siris, bezüglich Dispositionsrecht etc. wurde es ja neulich schon 'geklärt' (trifft zur Zeit noch nicht zu). Nunmehr könnten Sie aber die Krankenkasse 'mit ins Boot' holen. Denn die ist ja (auch) daran interessiert, dass schnellstmöglich geklärt wird, ob Sie weiter Krankengeld beziehen oder doch eine Erwerbsminderung vorliegt. Und bevor Sie der zugewiesenen Klinik absagen (weil Sie da ja eigentlich nicht hinwollen), sollten Sie herausfinden, ob denn Ihre 'Wunschklinik' tatsächlich kurzfristig für Sie einen Platz hätte. Und hier käme dann evtl. Ihre Krankenkasse mit ins Spiel, die bei der Terminvergabe die Dringlichkeit vielleicht besser argumentieren kann als Sie selbst. Da sollten Sie also einfach mal mit der Sachbearbeitung Ihrer KK sprechen, was die für Sie tun kann. Ansonsten müsste natürlich die zugewiesene Klinik baldmöglich informiert werden, dass Sie dort nicht erscheinen wollen. Aber erst das andere klären, sonst stehen Sie plötzlich ganz ohne Reha(termin) da. Alles Gute!
Vielen Dank, das ist eine hilfreiche Antwort freundlicher Gruß Siris
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