Hallo siris,
bei der Auswahl der Klinik, in der die medizinische Rehabilitation stattfindet, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Medizinische Faktoren (bspw Hauptindikation und Begleiterkrankungen), Organisatorische Faktoren (bspw Auslastung der Reha-Einrichtung), Strukturqualität (bspw medizinisches, therapeutisches und personelles Konzept sowie der wirtschaftliche Aufwand) und die berechtigten Wünsche des Versicherten fließen in die Auswahl der Klinik mit ein.
Ob der Wunsch nach einer bestimmten Klinik, die im Rahmen des Antrages angegeben wurde, tatsächlich berechtigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Klinik kann beispielsweise dann nicht belegt werden, wenn die Einrichtung nicht indikationsgerecht oder aus anderen Gründen ungeeignet ist oder die Einrichtung vertraglich nicht belegt wird (§ 15 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) und gleichzeitig andere indikationsgerechte eigene oder Vertragseinrichtungen existieren.
Bei der Entscheidung über Ihren Antrag und die Belegung der „richtigen“ Klinik berücksichtigt die Rentenversicherung alle oben genannten Punkte nach pflichtgemäßem Ermessen und entscheidet dann nach einer gewissenhaften Abwägung aller Faktoren und Wünsche.
Da uns jedoch nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles bekannt sind, kann die Erfolgsaussicht Ihres Widerspruches oder die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung von hier aus nicht beurteilt werden.
Um Nachteile bei der Zahlung von Krankengeld zu vermeiden, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um die weitere Vorgehensweise (Nichtantritt, Verschiebung des Aufnahmetermins) im Einvernehmen mit der Krankenkasse zu besprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam