Hallo Birgit,
die Beurteilung, ob ein Versicherter rehaunfähig ist, wird grundsätzlich durch den sozialmedizinischen Dienst des Trägers entschieden. Falls Ihnen ein Arzt eine Bescheinigung ausstellt, könnte dies bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Alles Gute!