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Rehaunterbrechung wegen Infektion mit Covid 19

von Sonnenschein21.02.2023 | 11:04
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte eine AHB wegen einer Hüft OP angetreten. Nach 6 Tagen in der Reha musste ich wegen einer Infektion mit Covid 19 die AHB abbrechen. Mir wurde in der Rehaeinrichtung das Formular G0101 ausgehändigt. Im Moment weiss ich noch nicht, wann ich wieder Corona negativ bin. Für wie lange (Tage) kann ich die angefangene AHB deshalb unterbrechen? Von wem bekomme ich die Bescheinigung der Rehabilitationsfähigkeit? Vom Hausarzt oder Rehaarzt? Muss ich das Formular G0101, wenn ja, wie bei der DRV einreichen, oder die Rehaeinrichtung? Über Ihre Antwort freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen, Sonnenschein

1 Antworten

-am 21.02.2023 | 11:35
Hallo Sonnenschein, zunächst wünschen wir Ihnen gute Besserung. Die AHB Leistung wurde nach Ihrer Aussage bereits seitens der Reha-Einrichtung abgebrochen, eine Wiederaufnahme der Leistung (Unterbrechung) ist nun nicht mehr möglich. Ihrerseits kann nunmehr mit Hilfe des Formulars G0101 eine Ersatzreha beantragt werden. Diese kann beantragt werden, sofern die Reha aufgrund einer Covid-19 Infektion vorzeitig beendet worden ist, das Reha-Ziel nicht erreicht wurde und ausreichende Bealstbarkeit für eine Ersatzreha (Rehafähigkeit) besteht. Dabei muss die Ersatzreha auf Empfehlung der Reha-Einrichtung "eingeleitet" werden, bzw. muss zumindest aus dem Reha-Entlassungsbericht erkennbar sein, dass die Reha vorzeitig aufgrund Corona beendet wurde und das Reha-Ziel nicht erreicht wurde. Auf dem Formular G0101 ist dabei Unterschrift und Stempel der Einrichtung zu erholen, in welcher Sie die AHB durchgeführt haben. Grundsätzlich sollte hier die Einrichtung bei Aushändigung des Formulars und bestehender Empfehlung zur Wiederholung der Leistung bereits das Formular unterschrieben und gestempelt haben, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Sie können die Bestätigung der Reha-Einrichtung jedoch auch nachträglich erholen. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme direkt mit der Reha-Einrichtung. Von Ihrem behandelnden Arzt hat eine aktuelle Bestätigung der Rehafähigkeit zu erfolgen. Der Antrag ist an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. In der Regel wird hierbei die Ersatz-Reha in der ursprünglich bewilligten Einrichtung nochmals bewilligt. Sollten Sie die Ersatzreha nicht in der ursprünglichen Einrichtung durchführen wollen, bitten wir dies auf dem Formular G0101 handschriftlich zu vermerken. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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