Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Claudia,
Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten. Das heißt, niemand kann Sie zur Teilnahme an der Rehabilitationsleistung zwingen.
Die Nichtinanspruchnahme kann jedoch Auswirkungen auf eine Ihnen gezahlte Entgeltersatzleistung (z.B. Krankengeld) haben. Daher empfehle ich Ihnen, falls Sie eine bewilligte Rehabilitationsleistung nicht antreten wollen, vorher Kontakt mit der Stelle aufzunehmen, welche Ihnen die Entgeltersatzleistung zahlt (Krankenkasse, Träger der Arbeitslosenversicherung bzw. anderer Sozialleistungsträger).
Sie haben recht es gibt keine Reha-Einrichtung bei der keine Männer beschäftigt sind. Es gibt jedoch Reha-Einrichtungen mit speziellen Angeboten für Frauen mit psychosomatischen Störungen.
Fragen Sie doch bei Ihrem Rehabilitationsträger nach diesen speziellen Angeboten für Frauen mit psychosomatischen Störungen. Denn dieser Berücksichtigt bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung auch die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse.
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