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Experten-Antwort

Reise- und Gepäckkosten bei stationärem Rehaaufenthalt AHB

von Hr. Batz30.07.2018 | 15:37
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3 Antworten

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Können Sie mir hierzu Informationen zuschicken? Gruß F. BAtz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hr. Batz,

normalerweise liegen die von Ihnen gewünschten Informationen als Informationsblatt (G0005) dem Bewilligungsbescheid bei. Soweit Sie den Bewilligungsbescheid für die AHB noch nicht erhalten haben sollten oder das Informationsblatt gefehlt haben sollte, können Sie sich auch gern an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und das Informationsblatt gesondert anfordern (im Internet steht es leider nicht als Download zur Verfügung). Alternativ können Sie sich auch an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden, der diese Informationen ebenfalls vorhalten oder zumindest leicht beschaffen können sollte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 30.07.2018 | 15:49
Wie soll Ihnen jemand Unterlagen zuschicken, wenn er nichts von Ihnen weiß außer einem (echtem?) Nachnamen ??? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger und fordern Sie dort die Unterlagen an. Normalerweise liegt dem Bewilligungsbescheid ein entsprechendes Merkblatt bei, aus dem Sie die gewünschten Informationen entnehmen könnten. Aber da Sie von einer AHB schreiben, werden Sie den wohl noch nicht haben. Sollten Sie noch im Krankenhaus sein, kann Ihnen auch der dortige Sozialdienst weiterhelfen.
Fortitude oneam 30.07.2018 | 15:53
Hallo F. Batz, wer ist der Kostenträger (Rentenversicherung oder GKV)? Kosten und finanzielle Absicherung: Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, sofern Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen - und zwar höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder Anschlussrehabilitationen in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise vom Rentenversicherungsträger davon befreien lassen. Formulare der DRV finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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