Hallo Klein,
es freut mich, dass das Problem zwischenzeitlich geklärt werden konnte.
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Hallo Klein,
es freut mich, dass das Problem zwischenzeitlich geklärt werden konnte.
Hallo Klein,
nur noch mal zur Klarstellung und Beruhigung: Die verauslagten Fahrtkosten werden Ihnen in der Reha-Klinik erstattet.
Weil ich es komisch finde, dass in dem Merkblatt steht, man bekommt bei Verschiebung eine neue Einladung mit einem neuen Reisegutschein (dies sogar in Fettdruck). Nun muss ich mich leider selbst nun um die Anreise und auch die Koffer kümmern, weil kein zweiter Reisegutschein ausgestellt werden kann. Da müsste die DRV ihre Merkblätter mal überarbeiten. Ich muss ja jetzt auch in Vorkasse treten. Und so ganz klar konnte mir nicht beantwortet werden, von wem ich die Kosten nun erstattet bekomme. Ich soll das Problem in der Klinik regeln. Ich habe den Nachtrag eigentlich nur gemacht, um Bemerkungen a la "selbst Schuld wenn der erste Reisegutschein geschreddert wird" aus dem Weg zu gehen ;-). Danke für die guten Wünsche :-)Nachtrag: Im Merkblatt von der DRV steht übrigens auch drin, dass man bei Verschiebung einen neuen Reisegutschein mit der neuen Einladung bekommt. Das nur der Vollständigkeit halber. Aber das Thema kann geschlossen bzw. gelöscht werden, da ich mittlerweile telefonisch doch mit der DRV in Kontakt treten konnte.Das ist ja alles sehr interessant. Aber warum verweisen Sie hier auf das Merkblatt, wenn Sie Ihr Problem bereits telefonisch klären konnten? Gute Besserung
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