Hallo sarah,
maßgeblich ist die bewilligte Art der Reisekostenerstattung. Bei Pkw-Benutzung ist die Angabe der Kilometer (einfache Strecke) wichtig. Tankquittungem sind nicht relevant.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die Fahrkarten grundsätzlich aufzuheben und zur Erstattung der Fahrkosten beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Achtung: wurden diese durch den Fahrkarten Dialog-Service der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt, erhalten Sie keinen weitere Erstattung.