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Rendite

von Maximum26.08.2009 | 16:33
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte gerne freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Da ich die Beiträge als selbständiger Tanzlehrer alleine zahlen muss, stellt sich mir folgende Frage: Bisher hat sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Nunmehr zahle ich dann die Beiträge alleine, da mein Arbeitgeber mit mir einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. bedingt durch diesen Umstand müsste ich doch für meine Beiträge auch eine erhöhte Leistung bekommen; schließlich zahle ich die beiträge alleine. Gibt es eine solche Bonusregelung und ich zahle den Höchstbeitrag, oder zahle ich lieber den Mindestsatz. Danke für die Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, eine solche Bonusregelung gibt es nicht. Als freiberuflicher Lehrer sind Sie grundsätzlich per Gesetz pflichtversichert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

Ahaam 26.08.2009 | 16:41
Vorweg: wenn Sie allein gleich viel Beitrag zahlen, wie bislang Sie und Ihr AG zusammen, dann entstehen grds. auch die gleichen Anwartschaften - schließlich kommt gleich viel (oder wenig) Beitrag in der Rentenkasse an! Weiter: hat die DRV bereits festgestellt, dass Sie als selbständiger (Tanz)Lehrer pflichtversichert sind (Feststellungsbescheid)? Falls ja, dann können Sie zwischen dem Regelbeitrag, einem einkommensgerechten Beitrag und zu Beginn der Selbständigkeit vorübergehend dem 1/2-Regelbeitrag (wird bei der Feststellung durch die DRV i.d.R. angenommen) wählen - Insoweit können Sie das Absicherungsziel selbst bestimmen! Sollten Sie eine ganz besondere Art des 'Tanzens' praktizieren, könnte sogar die Künstlersozialversicherung in Frage kommen (dann würden Sie die Beitragslast zur Hälfte aus Steuermitteln erhalten!)...?! Aber auch diese Variante würde die DRV prüfen!
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