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Zur Experten-Antwort springenHallo Petra H,
ergänzend zu den Ausführungen von w. empfehlen wir Ihnen beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch zu klären, wann Sie mit einer Auskunft aus Ihren deutschen Zeiten rechnen können.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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