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Rentabilität Verzicht auf Rentenbefreiung bei Minijob in Verbindung mit Erwerbsminderungsrente

von chicken09.08.2008 | 14:07
3058 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bin derzeit voll erwerbstätig, aber schwer erkrankt. Nachdem meine Erwerbsminderungsrente sehr gering wäre (da ich noch sehr jung bin), und ich noch nicht vorhersagen kann ob ich jemals Erwerbsminderungsrente beziehe, werde ich einen 400-Euro-Job antreten. Erhöht sich durch den Verzicht auf die Rentenbefreiung und meine zusätzlichen RV-Beiträge, die ich nun über den Minijob zahle, meine Bemessungsgrundlage für meine Erwerbsminderungsrente? Herzlichen Dank voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo chicken,

pauschal lässt sich hier leider keine befriedigende Antwort geben. Tendenziell würde ich aber dem Beitrag von Kurt zustimmen. Wobei auch nicht zu vernachlässigen ist, dass eine weitere Zahlung von (vollwertigen) Pflichtbeiträgen den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente am besten erhält. Mein dringender Rat: Lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten. Hier kann man Ihnen die für Ihre Situation sinnvollsten Alternativen aufzeigen und auch die tatsächliche Höhe Ihres derzeitigen (fiktiven) Erwerbsminderungsrentenanspruchs ermitteln.

3 Antworten

Kurtam 09.08.2008 | 20:28
Es ist eher vom Gegenteil auszugehen, eine Verbesserung wäre es nur wenn sie bisher weniger als 400€ verdient haben. Wenn sie diesen Job zusätzlich ausüben wird sich ihre Anwartschaft minimal erhöhen (ca 4,50€ monatlich)
Schiko.,am 10.08.2008 | 10:15
Den wortschatz, erhöht sich meine bemessungsgrenze kenn ich in diesem zusammenhang nicht. Mit rentenbefreiung meinen sie wahrscheinlich " den verzicht auf die versicherungsfreiheit " beim 400 eurojob. Dies kostet sie mit 4,90 % zuzahlung 19,60 monatlich. Hat den vorteil, dies gilt als vollwertiger beitrag( 19,90 %) und berechtigt bei bestehen sonstiger voraussetzungen zum bezug einer erwerbsminderungsrente. Eigentlich komisch, vielen beschweren sich, weil sie die EMR. nicht erhalten. Diese bekommen sie erst dann, wenn aus gesundheitlichen gründen eine tägliche arbeitszeit über drei stunden, als teilrente über sechs stunden , nicht mehr möglich ist. Passen die voraussetzungen erhalten sie zusätzliche entgeltpunkte, ohne dass hierfür beiträge gezahlt wurden. Diese wird aber auf antrag grundsätzlich nur bezahlt, wennin den letzten fünf jahren vor eintritt der erwerbsminderung mindestens für drei jahre pflichtbeiträge bezahlt wurden. Durch 400 eurojob erhöht sich die rente bei zuzahlung um 4,24 jährlich, ohne zuzahlung sind es nur 3,20 zuwachs im jahr. M fG.
Schadeam 10.08.2008 | 11:54
wollen Sie jetzt den Minijob zusätzlichzu Ihrer vollen Erwerbstätigkeit aufnehmen oder den Job aufgeben und stattdessen einen Minijob annehmen. Ersteres wäre einem schwer Kranken sicher nicht anzuraten (dann bräuchten Sie sich ja über nichts wundern...). Zweiteres? - da sollten Sie sich besser Krankschreiben lassen und übers Krankengeld sind Sie doch versichert? Und ob es sinnvoll ist für einen Kranken einen Minijob zu machen, müssen Sie sich selbst fragen. Was ist genau das Problem?
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