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Experten-Antwort

Rentanspruch nach Tod des Ehemannes

von Martina5901.02.2011 | 17:58
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4 Antworten

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Guten Tag, meine Frage lautet: Steht mir nach dem Ableben meines 2.ten Ehemannes sein Rentenanspruch zu und wenn ja, wieviel Prozent? Danke fürs Beantworten. LG Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von W*lfgang wird mit folgender Anmerkung zugestimmt. Für den Fall, dass grsl. Ein Anspruch auf eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten besteht, erfolgt die Anrechnung der Witwenrente nach dem letzten Ehegatten vor der Einkommensanrechnung. Da bei der Witwenrente nach dem letzten Ehegatten aber z.B. auch Vermögenseinkommen angerechnet werden können, kann es sein, dass im Ergebnis es doch zu einer Schlechterstellung kommt.

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3 Antworten

KSCam 01.02.2011 | 18:46
3 Fragen sollten Sie noch beantworten: Welcher Jahrgang sind Sie und Ihr Gatte? Wann haben Sie geheiratet? Sind Sie derzeit noch verheiratet?
W*lfgangam 01.02.2011 | 20:01
Hallo Martina59, durch die (Wieder)Heirat nach 2001 hätten Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente nach 'neuem' Recht. Heißt zunächst 55 % von der Rente des Verstorbenen, erhöht um Zuschläge für alle von in Ihrem Rentenkonto angerechneten Kindern, ggf. Kürzung der Rente wegen eigener Einkünfte. Allgemein und umfassend finden Sie das in diesem Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Zusatzfrage: Wie hat die erste Ehe geendet? Scheidung oder Tod? Bei Scheidung werden Sie aus der ersten Ehe wahrscheinlich Zuschläge in Ihrem Rentenkonto haben (die bleiben lebenslang da), bei Tod würde geprüft werden, ob die Hinterbliebenenrente nach dem früheren Ehegatten höher wäre - so dass Sie nicht schlechter gestellt wären, als zum Zeitpunkt der Zahlung der 'alten' Witwenrente. Gruß w.
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