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Rente

von Rentner22.03.2013 | 10:48
1632 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe Beitragszeiten Ost und West in meiner Rentenberechnung. Diese Entgeltpunkte zusammen ergeben meine Gesamtrente. Bekomme ich bei Wohnsitz Ost die Rentenerhöhung Ost und bei Wohnsitz West Rentenerhöung West oder erfolgte eine Aufteilung das heist: anteilig zum Bsp 10EGP Ost mal 3,29% und 20EGP mal 0.25% Ich würde mich über ernstgemeinte Antworten, gern auch vom Experten, freuen.

3 Antworten

...am 22.03.2013 | 14:22
Die Anpassung erfolgt anteilig zu den jeweilen Entgeltpunkten Ost/West. Der jeweilige aktuelle Rentenwert wird angepast.
Rentneram 22.03.2013 | 15:31
Kann man das als Laie irgendwie nachvollziehen zum Beispiel auf den Rentenanpassungsschreiben. Bsp. sie haben so und soviel EGP Ost mal Rentenerhöung und die EGP West mal Rentenerhöhung .
=//=am 25.03.2013 | 13:25
Die EP Ost und EP (West) ersehen Sie aus Ihrem 1. Rentenbescheid. Die EP Ost multiplizieren Sie mit dem aktuellen Rentenwert ab 07/2013 in Höhe von 25,74 EUR, die EP (West) mit 28,14 EUR. Dann haben Sie jeweils die Bruttorente, zusammengerecnet die Gesamt-Bruttorente. ;-)
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