Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente

von Wenzel03.05.2018 | 12:54
617 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekomme 910,37€ Rente,soll ich Steuererklärung machen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2018 | 16:25

Die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.

Bei Renten, die spätestens im Dezember 2015 begannen, werden 70% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 sind es bereits 76%.

Genauere Auskünfte über das Steuerrecht können und dürfen nur Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben.

9 Antworten

senf-dazuam 03.05.2018 | 13:33
Hallo Wenzel! Das hängt u.a. davon ab, wann der Rentenbeginn war (Stichwort Rentenfreibetrag). Daneben könnten weitere Einkünfte bestehen (Minijob, Vermietung, etc.), die letztlich zur Versteuerung der Rente führen können. Also mit den passenden Unterlagen einmal ab zum Steuerberater!
Steuernam 03.05.2018 | 13:04
Frag Deinen Steuerberater oder wende Dich an ein Steuerforum!
Schorscham 03.05.2018 | 13:39
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag für das Jahr 2017 liegt bei 8.820 Euro. Erst wenn Ihre Jahreseinkünfte, abzüglich Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträge, 102 Euro Werbungskostenpauschale, 30 Sonderausgabenpauschbetrag und eventueller weiterer Freibeträge darüber liegen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese Mitteilung muss nur einmalig angefordert werden und kommt dann jedes Jahr automatisch. MfG
Grokoam 03.05.2018 | 17:01
Zitat von Schorsch anzeigen
Ich bekomme 910,37€ Rente,soll ich Steuererklärung machen.
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag für das Jahr 2017 liegt bei 8.820 Euro. Erst wenn Ihre Jahreseinkünfte, abzüglich Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträge, 102 Euro Werbungskostenpauschale, 30 Sonderausgabenpauschbetrag und eventueller weiterer Freibeträge darüber liegen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese Mitteilung muss nur einmalig angefordert werden und kommt dann jedes Jahr automatisch. MfG
Wer`s glaubt, Ich bin schon im 3ten Jahr in Rente und mußte die Mitteilung jedes Jahr auf`s neue anfordern.
Schilas Mamaam 03.05.2018 | 17:10
Bei Renten, die spätestens im Dezember 2015 begannen, werden 50% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. UPS - da hat sich wohl ein kleiner Fehler eingeschlichen ! Oder ??? Rentenbeginn 01.02.2015 = steuerpflichtiges Einkommen = 70 %
Fortitude one am 03.05.2018 | 17:09
Hallo Groko, ich stimme Schorsch zu. Dann machen Sie etwas falsch. Ich habe Sie einmal angefordert und bekomme Sie jetzt jedes Jahr automatisch. Noch viel besser geht es mit dem Elster Online Portal. Hier habe ich mir die Berechtigung erteilen lassen für Belege abzurufen (z.b. Rente, Betriebsrente ect.). Das nennt man Zukunftsfortschritt ( Papierlos). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
senf-dazuam 03.05.2018 | 18:06
50 % waren es bis 2005. So ein Vertun um 10 Jahre kann ja mal passieren ;)
Rentenschmiedam 04.05.2018 | 07:46
Liebes Groko, wahrscheinlich bist Du ein ganz schnelles! Die Bescheinigung wird in einem sogenannten "Terminlauf" für alle Rentner erstellt, die eine solche einmalig telefonisch oder schriftlich angefordert haben. Natürlich passiert das nicht sofort am 01.Januar sondern in der Regel erst nach dem 20.Januar des Folgejahres. Rechnet man dann noch den Postweg hinzu, sollte die Bescheinigung normalerweise bis Mitte Februar im Briefkasten liegen. Vielleicht wartest Du Anfang 2019 erstmal solange ab. Wenn dann nichts kommt ist guter Rat teuer warum`s nicht geklappt hat. Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026